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(GZ-3-2019)
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► Spitzenstimmung im bayerischen Handwerk:

 

Peteranderl: „Auslastung der Unternehmen kaum mehr steigerungsfähig“

 

Im bayerischen Handwerk herrscht weiterhin Spitzenstimmung. Dies zeigt die Konjunkturumfrage zum 4. Quartal 2018. Dort bezeichneten 59 Prozent der befragten Betriebe ihre Lage als gut, weitere 34 Prozent als mindestens befriedigend.

Damit verbesserte sich die Stimmung gegenüber dem Vorjahreszeitraum um drei Punkte. „Mit 93 Prozent wurde der beste Gesamtwert für ein 4. Quartal seit 1991 erreicht“, betont Franz Xaver Peteranderl, Präsident des Bayerischen Handwerkstages (BHT).

Stabile hohe Auslastung

Mit 82 Prozent blieb die Auslastung der Betriebe im Berichtszeitraum stabil auf dem hohen Niveau des Vorjahres. Der Auftragsbestand hat sich im 4. Quartal 2018 noch einmal um 1,1 Wochen auf 9,1 Wochen erhöht. Die bayerischen Handwerksunternehmen verbuchten zwischen Oktober und Dezember 34,8 Milliarden Euro Umsatz, das sind 4,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum und inflationsbereinigt ein Plus von 1,8 Prozent. Im Gesamtjahr 2018 stieg der Umsatz auf 120,8 Milliarden Euro. Das ist ein Zuwachs von nominal 6,6 Prozent. Preisbereinigt bleibt ein Plus von 3,5 Prozent.

Nach Schätzung des BHT waren zum Jahresende etwa 935.700 Menschen im bayerischen Handwerk tätig. Das ist im Vorjahresvergleich ein Zuwachs von 0,9 Prozent. „Ein deutlicheres Plus wäre ohne Frage möglich gewesen, doch der leergefegte Fachkräftemarkt gab dies nicht her“, sagt Peteranderl. Dank der guten Konjunktur und den stabilen Aussichten für 2019 haben viele Handwerker im 4. Quartal 2018 noch einmal kräftig investiert: Die Investitionsneigung lag bei 38 Prozent, zwei Punkte mehr als im Vergleichsquartal des Vorjahres. Der BHT schätzt das Investitionsvolumen auf etwa eine Milliarde Euro. Dies ist ein Zuwachs von 8,0 Prozent.

Rund vier Prozent plus

Im Gesamtjahr summierten sich die Investitionen auf rund 3,6 Milliarden Euro, 4,3 Prozent mehr als 2017. Die Zahl der bayerischen Handwerksunternehmen lag zum Jahresende bei ca. 203.000 und damit auf Vorjahresniveau. Für 2019 rechnet das bayerischen Handwerk mit einem Umsatzplus von nominal vier Prozent. Die Zahl der Beschäftigten dürfte um etwa 0,5 Prozent zulegen.

Grundsatz der Subsidiarität

Mit Blick auf die im Frühjahr anstehende Europawahl fordert der BHT von Brüssel, sich auf den Grundsatz der Subsidiarität zu besinnen: „Die EU soll sich um Dinge kümmern, die sie besser regeln kann als die Mitgliedsländer. Alles Weitere soll möglichst bürgernah in den jeweiligen Ländern gelöst werden“, so Peteranderl. Diese Maxime helfe auch beim Abbau von Bürokratie, die den Handwerksbetrieben „immer stärker die Luft zum Atmen nimmt.“

Bedürfnisse der KMU

Außerdem sollten die Bedürfnisse kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU) zentraler Bestandteil der europäischen Politik sein. „Es kann nicht sein, dass KMU-Politik künftig unter europäischer Industriepolitik zusammengefasst wird. Das verkennt die Belange des Mittelstands und die Herausforderungen für das Handwerk“, kritisiert der BHT-Präsident.

Akzeptanz für die EU verbessern

Von der neuen Europäischen Kommission und dem neuen EU-Parlament erwartet Peteranderl eine einfachere Gesetzgebung und mehr Zusammenarbeit mit der mittelständischen Wirtschaft. Dies würde die Akzeptanz für die EU erhöhen. Die Idee einer europäischen Arbeitslosenversicherung oder eines europäischen Mindestlohns lehnt das bayerische Handwerk ab. „Wir befürchten zusätzliche Bürokratie für unsere Betriebe und die Verschwendung von deutschen Steuergeldern.“

Tarifautonomie beachten

Genauso zweifelt der Bayerische Handwerkstag am Sinn einer staatlich festgesetzten Mindestausbildungsvergütung. Diese könnte das duale Ausbildungssystem nachhaltig beschädigen, so Peteranderl. „Sie trifft vor allem kleine Betriebe in strukturschwachen Regionen, die sich dann keinen Azubi mehr leisten können“, warnt der BHT-Präsident und betont: „Eine Mindestausbildungsvergütung ist ein massiver Eingriff in die Tarifautonomie der Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften, die Ausbildungsvergütungen nach Regionen und Branchen differenziert aushandeln können.“ Die Vergütung stelle zudem kein Gehalt, sondern einen Zuschuss zur Deckung der Lebenshaltungskosten dar.

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