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(GZ-1/2-2019)
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► Kommunale Spitzenverbände zeigen sich mit Verhandlungsergebnissen zufrieden:

 

Rekord beim FAG 2019

 
Auf den bisher höchsten kommunalen Finanzausgleich in Bayern haben sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker und die kommunalen Spitzenverbände geeinigt. „Mit 9,97 Milliarden Euro können wir den Kommunen in Bayern 2019 so viel Geld zur Verfügung stellen wie noch nie vorher“, beschrieb Füracker das Ergebnis. Verhandelt wurde in Anwesenheit des Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags, Josef Zellmeier, MdL, des Staatsministers des Inneren, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, MdL, und des Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger, MdL.

Gemeinsame Pressekonferenz anlässlich der Bekanntgabe der Rahmendaten zum kommunalen Finanzausgleich. Unser Bild zeigt v.l.: Landrat Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags; Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags; Landrat Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags, Erster Bürgermeister Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags; Finanzminister Albert Füracker, MdL; Innenminister Joachim Herrmann, MdL; Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, MdL; Josef Zellmeier, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags sowie die Pressesprecherin des Finanzministeriums, Andrea Ebenhoch-Combs. Bild: <a href=
Gemeinsame Pressekonferenz anlässlich der Bekanntgabe der Rahmendaten zum kommunalen Finanzausgleich. Unser Bild zeigt v.l.: Landrat Franz Löffler, Präsident des Bayerischen Bezirketags; Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, Vorsitzender des Bayerischen Städtetags; Landrat Christian Bernreiter, Präsident des Bayerischen Landkreistags, Erster Bürgermeister Dr. Uwe Brandl, Präsident des Bayerischen Gemeindetags; Finanzminister Albert Füracker, MdL; Innenminister Joachim Herrmann, MdL; Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger, MdL; Josef Zellmeier, MdL, Vorsitzender des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags sowie die Pressesprecherin des Finanzministeriums, Andrea Ebenhoch-Combs. Bild: oeffentlichkeitsarbeit@stmf.bayern.de

Auf den bisher höchsten kommunalen Finanzausgleich in Bayern haben sich Finanz- und Heimatminister Albert Füracker und die kommunalen Spitzenverbände geeinigt. „Mit 9,97 Milliarden Euro können wir den Kommunen in Bayern 2019 so viel Geld zur Verfügung stellen wie noch nie vorher“, beschrieb Füracker das Ergebnis. Verhandelt wurde in Anwesenheit des Vorsitzenden des Ausschusses für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayerischen Landtags, Josef Zellmeier, MdL, des Staatsministers des Inneren, für Sport und Integration, Joachim Herrmann, MdL, und des Staatsministers für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie, Hubert Aiwanger, MdL.

„Die Kommunen sind der entscheidende Partner, Politik vor Ort umzusetzen und zu gestalten. Deshalb unterstützen wir sie gerne und mit ganzer Kraft“, erläuterte Staatsminister Füracker. Das Verhandlungsergebnis bedeute für die Kommunen ein Plus von 436 Millionen Euro bzw. 4,6 Prozent gegenüber 2018. Gemeinsam sei es gelungen, für 2019 Schwerpunkte bei der Unterstützung finanzschwacher Kommunen und im investiven Bereich zu setzen.

Verlässlicher Partner der Kommunen

„Mit dem kommunalen Finanzausgleich 2019 erweist sich der Freistaat einmal mehr als verlässlicher Partner der Kommunen“, teilte Innenminister Herrmann mit. „Damit verbessern wir deren Finanzsituation, unterstützen gezielt wichtige Investitionsmaßnahmen und entlasten bei der Finanzierung laufender Aufgaben.“ Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger sprach ebenso von einer zuverlässigen Partnerschaft zwischen Staat und Kommunen und einem fairen Gesamtergebnis. Dieses stelle eine „gesunde Basis für die Kommunen“ und deren Aufgabenfülle dar.

Die Schlüsselzuweisungen, die größte Einzelposition im kommunalen Finanzausgleich, steigen um 240 Millionen Euro bzw. 6,6 Prozent auf 3,9 Milliarden Euro und damit auf einen neuen absoluten Höchststand. Diese Mittel ergänzen die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen und können von diesen in eigener Verantwortung frei verwendet werden.

Schlüsselzuweisungen

Wesentlicher Maßstab für die Verteilung der Schlüsselzuweisungen ist die finanzielle Leistungsfähigkeit. Finanzschwächere Kommunen erhalten je Einwohner höhere Schlüsselzuweisungen als finanzstärkere. Die Stabilisierungshilfen als Unterstützung für besonders finanzschwache, konsolidierungswillige Gemeinden werden auf dem bisherigen hohen Niveau von 150 Millionen Euro fortgeführt.

Starke Akzente für Investitionen

Aber auch bei den Investitionen werden laut Füracker erneut starke Akzente gesetzt: Die Mittel zur Förderung des Baus insbesondere von Schulen und Kindertageseinrichtungen werden um 50 Millionen Euro und damit um 10 Prozent auf 550 Millionen Euro erhöht. Des Weiteren steigen die Mittel für die Betriebskostenförderung des ÖPNV um 20 Millionen Euro bzw. 27 Prozent auf 94 Millionen Euro. Auf dem erreichten hohen Niveau fortgeführt werden die Krankenhausfinanzierung mit 643 Millionen Euro und die Investitionspauschalen mit 446 Millionen Euro.

Plus beim Kommunalanteil am Kfz-Steuerersatzverbund

Die Mittel für die Straßenbauförderung werden um insgesamt 31 Millionen Euro aufgestockt. Hierzu wird der Kommunalanteil am Kfz-Steuerersatzverbund um 2 Prozentpunkte auf 54,5 Prozent erhöht. Zudem sind zur Unterstützung der Gemeinden nach dem Wegfall der Straßenausbaubeiträge im Jahr 2019 insgesamt 100 Millionen Euro vorgesehen. Davon werden außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs 65 Millionen Euro für Erstattungen insbesondere für bereits fertiggestellte und laufende Ausbaumaßnahmen bereitgestellt, für die Gemeinden aufgrund der Abschaffung der Straßenausbaubeiträge keine Beiträge mehr erheben können.

35 Millionen Euro werden für die im kommunalen Finanzausgleich neu eingeführten Straßenausbaupauschalen eingesetzt. Diese erhalten zunächst die Gemeinden, die Straßenausbaubeiträge als Finanzierungsquelle tatsächlich genutzt haben. Im Jahr 2020 sollen die Straßenausbaupauschalen auf 85 Millionen Euro aufgestockt und dann allen Gemeinden zur Verfügung gestellt werden. Die Mittel für die Straßenausbaupauschalen sollen danach weiter aufwachsen, und zwar in dem Umfang, in dem die Mittel bei den Erstattungsleistungen zurückgeführt werden können. Im Endausbau sollen damit mindestens 150 Millionen Euro für die Straßenausbaupauschalen zur Verfügung stehen.

Mit einer Erhöhung der allgemeinen Finanzzuweisungen um 15 Millionen Euro auf 484 Millionen Euro werden die Kommunen bei der Erfüllung ihrer übertragenen bzw. staatlichen Aufgaben noch stärker unterstützt. Die besonderen Finanzzuweisungen, die für spezielle Aufgaben wie die der Gesundheitsämter oder für die Lebensmittelüberwachung gewährt werden, werden gleichzeitig um 5 Millionen Euro erhöht. Begleitend hierzu wurde vereinbart, den Landratsämtern in 2019 außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs für die Erfüllung ihrer staatlichen Aufgaben zusätzlich 70 neue Stellen zur Verfügung zu stellen.

„Eine gute Hausnummer“

Für Gemeindetagspräsident Dr. Uwe Brandl als Verhandlungsführer der Kommunalen Spitzenverbände sind 9,97 Milliarden Euro für die Kommunen in Bayern „eine gute Hausnummer“. Damit könnten Städte und Gemeinden, Landkreise und Bezirke ihre vielfältigen Aufgaben besser erfüllen. Insgesamt sei sowohl für den Freistaat als auch für die Kommunen ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt worden. Seit langem ist bekannt, dass ab dem Jahr 2020 der Freistaat Bayern keine Gewerbesteuerumlage mehr von den Städten und Gemeinden bekommen wird.

Den Kommunalen Spitzenverbänden sei es daher sehr wichtig gewesen, dass dieser Wegfall nicht aus Mitteln des kommunalen Finanzausgleichs kompensiert werden muss. Brandl: „Das haben wir erreicht. Da die Städte und Gemeinden weiterhin hohe Investitionsausgaben für ihre Einrichtungen haben werden, brauchen sie nicht zu befürchten, dass in den nächsten Jahren weniger Geld aus dem kommunalen Finanzausgleich verteilt werden wird. Das gibt Planungssicherheit.“

Gemildert werden konnte laut Brandl der Streitpunkt Kompensation für den Wegfall der Straßenausbaubeiträge als Finanzierungsquelle für Städte und Gemeinden. Zwar werden aus seiner Sicht die nun vereinbarten 100 Millionen Euro weiterhin nicht reichen, jedoch habe „der Freistaat wenigstens eingesehen, dass die veranschlagten 65 Mio. Euro bei weitem nicht langen“. 

Gegenstand der Verhandlungen zum kommunalen Finanzausgleich 2019 waren auch die Jahreslosung des Bayerischen Landkreistags aus 2018 (Personal, Personal, Personal) und die Forderung der bayerischen Landrätinnen und Landräte nach einer aufgabengerechten Personalausstattung. Ergänzend zum Finanzausgleichstableau wurden 70 zusätzliche staatliche Stellen an den Landratsämtern als erster Schritt zugesagt. 

Wie der Präsident des Bayerischen Landkreistags, Christian Bernreiter, darlegte, „muss unser Personal die politischen Beschlüsse aus München umsetzen. Die Zuverlässigkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist ein Schlüssel für den Gesamterfolg des Freistaates. Mit den zusätzlichen 70 Stellen konnte ein Einstieg gegen die Personalnot an den Landratsämtern erreicht werden. Weitere Schritte müssen im Rahmen eines Gesamtkonzepts folgen.“ 

Berechnungen des Bayerischen Innovationsrings

Grundlage für die Forderung des Bayerischen Landkreistags nach mehr Personal bilden die Berechnungen des Bayerischen Innovationsrings. Dieser hat ermittelt, in welcher Höhe die 71 Landkreise in Bayern kommunale Finanzmittel für staatliche und übertragene Aufgaben aufwenden müssen, weil die staatlichen Finanzzuweisungen, Gebührenüberlassungen oder Ähnliches dafür nicht ausreichen.

Im Schnitt sind es 2 Mio. Euro pro Landkreis in Bayern und insgesamt 145 Mio. Euro, also rund 1.450 Stellen. In den Behörden fehlen unter anderem besonders Technische Umweltingenieure, Ärzte im öffentlichen Gesundheitsdienst, Amtstierärzte, Fachkräfte für Naturschutz und Landschaftspflege, aber auch Juristen, die für den Vollzug der Gesetze gegenüber Bürgern und Wirtschaft verantwortlich sind. Deren Stellenbewertung soll der hohen tatsächlichen Verantwortung vor Ort entsprechend angepasst werden. Dazu finden weitere Gespräche statt. 

Steueraufkommen steigt

Der Vorsitzende des Bayerischen Städtetags, Augsburgs Oberbürgermeister Dr. Kurt Gribl, wertete das Verhandlungsergebnis als „guten Kompromiss, mit dem alle Seiten leben können“. Mit dem Anstieg des Steueraufkommens wachse der kommunale Anteil am allgemeinen Steuerverbund um 325 Millionen Euro. Somit stiegen insbesondere die Schüsselzuweisungen für 2019, wovon vor allem finanzschwache Kommunen profitieren. Der Aufwuchs ergebe sich vor allem aus dem wachsenden Steueraufkommen mittels Umschichtungen aus dem allgemeinen Steuerverbund. Der Freistaat Bayern schieße noch zusätzlich 20 Millionen Euro „frisches Geld“ zu.“

Ab dem Jahr 2020 erhielten die Kommunen Planungssicherheit, so Gribl: „Das ergibt, bezogen auf die Zahlen von 2017, ein enormes Entlastungsvolumen von grob geschätzt rund 800 Millionen Euro. Damit bekommen die Kommunen bessere Planungssicherheit bei der Aufstellung ihrer kommunalen Haushalte.“ Auch die soziale Sicherung nahm einen hohen Stellenwert ein. Mit Blick auf die kommenden Herausforderungen im Zusammenhang mit dem Bundesteilhabegesetz ist dies nach Auffassung des Bayerischen Bezirketags besonders wichtig. Ergebnis für die Bezirke: Die staatlichen Zuweisungen in Höhe von 691,5 Millionen Euro werden auch für 2019 festgeschrieben.

Präsident Franz Löffler zufolge konnte beim Thema „Finanzierung der Jugendhilfekosten für die unbegleitet einreisenden minderjährigen Ausländer (UMA) auch nach Erreichen der Volljährigkeit“ mit dem Freistaat Bayern ein Kompromiss gefunden werden. Dieser sagte zu, seine bisher bis Ende 2018 befristet gewährte pauschale Beteiligung an den Jugendhilfekosten für junge Volljährige in Höhe von 40 Euro pro Tag auch im Doppelhaushalt 2019/2020 fortzuführen. Der Bayerische Bezirketag begrüßt darüber hinaus die Einrichtung einer Arbeitsgruppe mit dem Ziel, die Zuständigkeiten bei der Betreuung und Finanzierung der unbegleiteten minderjährigen und jungen volljährigen Geflüchteten zu optimieren.

Da die stetige Ausgabensteigerung bei den sozialen Leistungen eine zunehmende finanzielle Herausforderung für die bayerischen Kommunen darstellt, regte Präsident Löffler die Einrichtung einer staatlich-kommunalen Arbeitsgruppe an, die sich mit einer Verstetigung der staatlichen Finanzzuweisungen an die Bezirke und damit einer strukturellen Anpassung der Finanzierung befasst.

DK

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