Kommunale Praxiszurück

(GZ-21-2018)
gz kommunale praxis

► CSU und FW einigen sich auf Koalition:

 

Für ein bürgernahes Bayern

 

Die neue schwarz-orange Koalition in Bayern steht: Drei Wochen nach der Landtagswahl stimmten die Parteigremien von CSU und Freien Wählern dem in Rekordtempo ausgehandelten Koalitionsvertrag zu.

Von links: Ministerpräsident Dr. Markus Söder, CSU-Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer, die neue Landtagspräsidentin Ilse Aigner und ihr Erster Vizepräsident Karl Freller. Bild: Rolf Poss
Von links: Ministerpräsident Dr. Markus Söder, CSU-Fraktionsvorsitzender Thomas Kreuzer, die neue Landtagspräsidentin Ilse Aigner und ihr Erster Vizepräsident Karl Freller. Bild: Rolf Poss

Ein zentraler Eckpunkt ist, dass Familien mit kleinen Kindern noch kräftiger finanziell entlastet werden sollen – um bis zu 1.200 Euro pro Jahr und Kind. Einen weiteren Schwerpunkt will die neue Regierung auf die Umwelt- und Energiepolitik legen. Konkret will die neue Koalition den Krippen- und Kindergartenbesuch durchgängig mit 100 Euro pro Monat und Kind bezuschussen. Ein solcher Zuschuss wird künftig auch im ersten und zweiten und nicht wie bisher nur im dritten Kindergartenjahr gewährt.

Es bleibt beim Familiengeld

Darüber hinaus sollen ab 2020 auch Eltern ein- und zweijähriger Kinder, die eine Krippe oder Tagesbetreuung besuchen, 100 Euro pro Monat erhalten. Auf Wunsch der CSU bleibt es beim neu eingeführten bayerischen Familiengeld. In der Präambel ihres Koalitionsvertrags bezeichnen sich CSU und Freie Wähler unter anderem als Familien- und Heimatkoalition. Auch solle Bayern „nachhaltiger, moderner und ökologischer“ werden. Als „Richtgröße“ für den Flächenverbrauch werden deshalb fünf Hektar pro Tag angestrebt. Zudem ist geplant, die umstrittenen Änderungen am sogenannten Alpenplan rückgängig zu machen. Die Planungen für die umstrittene dritte Startbahn am Münchner Flughafen werden für die fünf Jahre dauernde Legislaturperiode auf Eis gelegt.

Energiewende bayerisch

Vereinbart wurde darüber hinaus, „die Energiewende bayerisch umzusetzen“. Energiewende bedeute Stromwende, Wärmewende und Verkehrswende. Diese Sektoren müssten gekoppelt werden. Der Blick sei dabei gleichzeitig auf dezentrale wie zentrale Lösungen zu richten. Wichtig sei, vor Ort mehr Wertschöpfung zu erzielen.

Landesagentur für Energie und Klimaschutz

Die Abkehr und Ersetzung von fossilen Energieträgern sei Bestandteil einer realistischen Energiepolitik. „Wir wollen alle Möglichkeiten der CO2-neutralen Energieerzeugung nutzen. Der Ausbau erneuerbarer Energien kann aber nur synchron mit dem Netzausbau und intelligenter Steuerung erfolgen. Um diese Ziele zu erreichen, bauen wir eine Landesagentur für Energie und Klimaschutz auf und stellen hierfür 20 Mio. Euro zur Verfügung“, heißt es in dem Koalitionsvertrag. Bayern braucht starke und handlungsfähige Kommunen. Sie sollen auch weiterhin mit einem bestens ausgestatteten kommunalen Finanzausgleich unterstützt werden. Schwerpunkte sind die Förderung finanzschwacher Kommunen und die Stärkung der Investitionen. Darüber wird im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushalts 2019/2020 entschieden. Ziel ist eine Erhöhung der Investitionsmittel nach Art. 10 Bayerisches Finanzausgleichsgesetz (FAG) um zusätzlich 50 Mio. Euro pro Jahr.

Schwimmbäder und Straßen

Für die Sanierung kommunaler Schwimmbäder werden 20 Mio. Euro pro Jahr aufgewendet. Interkommunale Lösungen werden dabei besonders berücksichtigt. Zudem wird die Finanzierung von Straßenausbaumaßnahmen im Sinne der Kommunen planungssicher geregelt. Gleichzeitig müsse das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger durch verlässliche Regelungen und zur Vermeidung von Rechtsstreitigkeiten gestärkt werden. Für die Kompensation der entfallenden Straßenausbaubeiträge werden für die Kommunen mit Straßenausbaubeitragssatzung, die auch tatsächlich vollzogen wurde, im Jahr 2019 100 Mio. Euro und ab 2020 150 Mio. Euro für alle Kommunen als zweckgebundene Pauschalen zur Verfügung gestellt, wodurch auch die fiktive Ersterschließung abgegolten wird. Daneben wird ein Härtefallfonds in Höhe von 50 Mio. im Jahr 2019 aufgelegt. Damit können Härtefälle für die Zeit ab 1. Januar 2014 abgefedert werden. Die Entscheidung darüber trifft eine noch einzusetzende Kommission.

Behördenverlagerungen

„Wir denken das Konzept der Behördenverlagerung weiter und richten dazu Behördensatelliten im Umfeld der Ballungsräume ein. So entlasten wir die Innenstädte von Pendlerströmen. Zudem werden wir auch künftig Behördenverlagerungen in den ländlichen Raum angehen. Diese werden wir sozialverträglich und unter Beachtung der Belange der Beschäftigten umsetzen. Das ist ein wichtiger Schritt für gleichwertige Lebensverhältnisse im ganzen Land und zur Entlastung der Ballungsräume“, lautet ein weiterer Beschluss. Ziel ist es, die Gestaltungskräfte in den Regionen zu aktivieren. Die regionalen Initiativen in Bayern seien die starken Entwicklungsmotoren vor Ort. Das Regional- und Konversionsmanagement soll auch weiterhin kraftvoll unterstützen werden. Vor allem auf digitale Heimatprojekte wollen CSU und FW vermehrt ihr Augenmerk legen. Dazu wird eine neue Förderrichtlinie „Heimat Digital“ aufgelegt. Gestärkt werden soll auch die regionale Wirtschaft. „Wir werden die erfolgreiche Regionalförderung auf hohem Niveau fortführen und weiterentwickeln, um auch künftig zuverlässig und wirksam Arbeit zu den Menschen zu bringen“, heißt es dazu.

DK

GemeindeZeitung

Kommunale Praxis

AppStore

TwitterfacebookinstagramYouTube

Google Play

© Bayerische GemeindeZeitung