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(GZ-20-2018)
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► Arbeitsgemeinschaft der Großen Kreisstädte:

 

Breites Themenspektrum aus der kommunalen Praxis

 

Auf Einladung des Landsberger Oberbürgermeisters Mathias Neuner trafen sich die Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte zum Erfahrungsaustausch in Landsberg am Lech. Die Tagesordnung hielt ein breites Themenspektrum bereit: Beitragswesen, Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Baulandmobilisierung, Vergaberecht, Datenschutzgrundverordnung, Schwimmbadförderung und Förderung von Kindertagesstätten, Asyl und Integration, Digitalisierung, Personalgewinnung, öffentliche Sicherheit oder neue Mobilitätskonzepte.

Die Städte befinden sich inmitten neuer und immer komplexerer Herausforderungen und äußerer Einflüsse, die sie mit der bestehenden Personal- und Finanzmittelausstattung bewältigen müssen.

Landesmittel zum Erhalt des Straßennetzes

Der Bayerische Landtag hat die Abschaffung der Straßenausbaubeiträge beschlossen. Für viele Städte und Gemeinden waren die Straßenausbaubeiträge ein bislang unverzichtbares Finanzierungssystem für die Erhaltung der örtlichen Verkehrswege. Im Gegenzug sollen den Städten und Gemeinden zukünftig Landesmittel für die Aufrechterhaltung des Straßennetzes in Gestalt von pauschalen Finanzierungsbeteiligungen zur Verfügung gestellt werden.

Die Mittelausstattung basiert auf Berechnungen der vergangenen Jahre, in denen auch wegen der infolge der politischen Diskussionen und der kurz aufeinanderfolgenden Novellen des Kommunalabgabengesetzes Ungewissheit über den Fortbestand der Straßenausbaubeiträge bestanden hatte. Überdies hat in den kommenden Jahren ein zunehmend größerer Teil des kommunalen Straßennetzes ein Alter erreicht, das Sanierungen notwendig macht. Diese Umstände und Entwicklungen sind in der Mittelausstattung nicht berücksichtigt worden. Nach der Schätzung der Kommunen sind die angekündigten 65 Millionen Euro um ein Vielfaches zu gering angesetzt.

Einheitlicher Einheitsaktenplan

Die Oberbürgermeister der Großen Kreisstädte sehen Bedarf für eine einheitliche Lösung beim Einheitsaktenplan. Der früher vom bayerischen Innenministerium als Bekanntmachung veröffentlichte Einheitsaktenplan wird seit 2003 von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns herausgebracht. Er ist 2007 und 2011 teilweise fortgeschrieben worden und gilt inzwischen bereits wieder als veraltet. Viele neue Entwicklungen und Aufgabenmehrungen der Kommunen sind nach Ansicht der Oberbürgermeister im Einheitsaktenplan nur unzureichend abgebildet. Da sich viele Städte mit einem Datenmanagementsystem befassen, sind einheitliche und aktuelle Vorgaben zur Orientierung oder Übernahme hilfreich.

Ein weiterer wichtiger Diskussionspunkt war die Gewinnung von Fachkräften für die öffentliche Verwaltung: Wegen der über Jahre hinweg boomenden Konjunktur und der Vollbeschäftigung in manchen Regionen bietet die freie Wirtschaft gute Jobmöglichkeiten und Bezahlung – der öffentliche Dienst verliert somit an Attraktivität als Arbeitgeber.

Gewinnung von Fachkräften

Einzelne Städte versuchen, den potenziellen Nachwuchs bereits im früheren Alter auf die öffentliche Verwaltung aufmerksam zu machen und für eine Anstellung zu werben. Dabei sollen auch die Potenziale in den Mittelschulen durch Qualifikationsmaßnahmen genutzt werden. Allgemein gilt es, in den kommunalen Verwaltungen ein positives Arbeitsklima beispielsweise durch eine Flexibilisierung der Arbeitszeit zu schaffen. Die nächste Tagung der Arbeitsgemeinschaft findet im Oktober 2019 in Rothenburg ob der Tauber statt. Schwerpunkt soll Baulandmobilisierung, Bauplanungs- und Bauordnungsrecht sein.

IBdBSt

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