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(GZ-17-2018)
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► Leben mit Behinderung und Inklusion:

 

Kabinett beschließt bessere Teilhabe

Das Bayerische Kabinett hat sich mit den Themen „Leben mit Behinderung“ und Inklusion beschäftigt und zukunftsweisende Beschlüsse gefasst. „Ein starkes Land darf die Schwächeren nicht vergessen. Behinderte Menschen verdienen unsere ganze Unterstützung. Und all diejenigen Menschen, die sich besonders um sie kümmern, verdienen unseren Respekt und Dank. Wir wollen Signale setzen bei der weiteren Barrierefreiheit in Bayern, wie wir Inklusion in den Schulen fördern und die Arbeitsmöglichkeiten verbessern können, bis hin zur Verbesserung der medizinischen Betreuung. Wir wollen Menschen mit Behinderung das Leben nicht nur erleichtern – wir wollen, dass sie vollständig in unsere Gesellschaft integriert sind. Das ist unser christlicher und ethischer Anspruch“, sagte Ministerpräsident Dr. Markus Söder nach der Kabinettssitzung.

„Aber Inklusion ist eine vielschichtige Aufgabe. Hier kann jeder mithelfen – im Arbeitsleben und privat. Wir müssen im Umgang mit Mitmenschen auch Barrieren im Kopf abbauen“, so Söder weiter.

Bayerns Sozialministerin Kerstin Schreyer ergänzte: „Wenn wir es schaffen, Menschen mit oder ohne Behinderung zuerst als Menschen wahrzunehmen, haben wir den wichtigsten Schritt zu einer inklusiven Gesellschaft zurückgelegt. Dazu brauchen wir zwei Dinge: das Engagement des Freistaats und aller anderen gesellschaftlichen Kräfte, um tatsächliche Barrieren abzubauen, die ein Miteinander erschweren und Inklusion damit verhindern. Mindestens genauso wichtig ist es aber, die Barrieren in den Köpfen der Menschen einzureißen. Deshalb klären wir auf und vernetzen uns mit Partnern in der freien Wirtschaft, in den Verbänden und Kommunen. Denn unser Ziel bleibt ein Bayern, in dem alle Menschen barrierefrei zusammenleben können!“

Konkret sind für die nahe Zukunft folgende Schritte geplant:

  • Tätigkeitsbericht der Beauftragten der Bayerischen Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung für den Zeitraum Januar 2016 bis April 2018.
  • Die Beauftragte Irmgard Badura hat dem Ministerrat ihren aktuellen Tätigkeitsbericht vorgestellt. Der Bericht wird im nächsten Schritt dem Landtag zugeleitet.
  • Sonderprogramm zur Förderung von inklusivem Wohnraum – zeitgemäße Neuausrichtung der großen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Menschen mit und ohne Behinderung leben, arbeiten und wohnen völlig selbstverständlich miteinander – so funktioniert eine inklusive Gesellschaft. Der zielführendste Weg sind kleine, flexible Wohneinheiten, in denen Menschen mit und ohne Behinderung leben können. Um diese Idee der Umwandlung und Dezentralisierung der großen stationären Einrichtungen für Menschen mit Behinderung, die sogenannte Konversion, besser unterstützen zu können, hat der Ministerrat beschlossen, ein ressortübergreifendes Sonderinvestitionsprogramm aufzulegen.

Insgesamt 400 Millionen Euro stellt der Freistaat in den kommenden 20 Jahren den Einrichtungsträgern für die Umsetzung der Konversion zur Verfügung. Die Staatsregierung zeigt sich damit als starker Partner von Trägern und Bezirken.

Das neue Programm leistet einen wesentlichen Beitrag zur Inklusion: Menschen mit Behinderung werden zu einem selbstbestimmteren Leben befähigt, die Möglichkeiten der gesellschaftlichen Teilhabe werden erheblich verbessert. Menschen mit und ohne Behinderung ergänzen sich auf diese Weise in einem starken gesellschaftlichen Miteinander. Ein derartiges Sonderinvestitionsprogramm ist bundesweit einmalig – Bayern setzt sich damit an die Spitze bei der staatlichen Konversionsförderung. Details des Programms zur zeitgemäßen Neuausrichtung der großen Einrichtungen für Menschen mit Behinderung werden nun durch das Sozialministerium erarbeitet und sollen bis Mitte nächsten Jahres vorliegen. Bezirke, Selbsthilfegruppen, Verbände und die Beauftragte der Staatsregierung für die Belange von Menschen mit Behinderung werden in die Entwicklung des Konzepts eingebunden.

„Bayern barrierefrei“

Ein barrierefreies Bayern ist ein wesentliches Ziel der Staatsregierung und eine Aufgabe für die gesamte Gesellschaft. Das Programm „Bayern barrierefrei“ hat mit seinen Themenfeldern Mobilität, Bildung, staatliche Gebäude, Fortbildung, Information und Kommunikation sowie Gesundheit herausragende politische Bedeutung. Das finanzielle Engagement des Freistaats war schon bisher enorm: Insgesamt betrug das Investitionsvolumen für das Programm „Bayern barrierefrei“ im Zeitraum 2015 bis 2018 rund 490 Millionen Euro. Dies hilft Menschen mit Behinderung ebenso wie zum Beispiel Familien mit Kinderwägen oder Senioren mit Bewegungseinschränkungen. Der Ministerrat hat daher beschlossen, das Programm konsequent fortzuführen und auf neue Schwerpunkte auszudehnen:

  • Steigerung der Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen staatlichen Gebäuden.
  • Sämtliche Online-Verfahren des Freistaats sollen zeitnah barrierefrei verfügbar sein.
  • Steigerung des Anteils barrierefreier Linienbusse, Steigerung des Anteils der barrierefreien Ein- und Ausstiege an Bahnhöfen.
  • Neues Sonderförderprogramm „Tourismusland Bayern – barrierefreie Gastlichkeit“ für kleine Hotels, Pensionen und Gasthöfe.
  • Einstieg in das neue Handlungsfeld „Ländliche Entwicklung“: Berücksichtigung der Anforderungen der Barrierefreiheit bei Dorferneuerungsprojekten.

Die durch den Freistaat geförderte Beratungsstelle Barrierefreiheit ist an 18 Standorten in ganz Bayern vertreten und informiert detailliert zu den Themen barrierefreies Neu- oder Umbauen und barrierefreies Internet. Der Staatssekretärsausschuss „Bayern barrierefrei“ wird Chefsache und zu einem Ministerausschuss unter Vorsitz des Leiters der Staatskanzlei aufgewertet.

Inklusion in die Arbeitswelt

Die Inklusion ins Arbeitsleben ist eine zentrale Säule der gesellschaftlichen Teilhabe. Daher sollen noch mehr Menschen mit Behinderung in den Arbeitsmarkt integriert werden. Der Freistaat fördert im engen Austausch mit der Bundesagentur für Arbeit zahlreiche Programme zur Verwirklichung der Inklusion von Menschen mit Behinderung am allgemeinen Arbeitsmarkt. Allein 2017 hat der Freistaat über 86 Millionen Euro für die Förderung der Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2019 sind für gezielte Inklusionsmaßnahmen Investitionen von über 90 Millionen Euro in Planung. Bereits heute sind die Erfolge der Anstrengungen des Freistaats sichtbar. In den Jahren 2006 bis 2018 stieg in Bayern die Zahl der Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung um 26.000, die Arbeitslosigkeit von Menschen mit Behinderung ging um rund 16 Prozent zurück.

Der Freistaat bleibt hier aber nicht stehen. Der Ministerrat hat daher weitere Maßnahmen zur Verbesserung der beruflichen Situation beschlossen:

  • Die Staatsministerin für Familie, Arbeit und Soziales wurde beauftragt, einen Runden Tisch mit der bayerischen Wirtschaft einzuberufen, um gemeinsam Lösungen zu entwickeln, wie noch mehr Menschen mit Behinderung in Arbeit kommen.
  • Der Freistaat hat erst jüngst bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes festgelegt, das sogenannte Budget für Arbeit besser auszustatten als vom Bund vorgeschrieben. So ist der Lohnkostenzuschuss für die Arbeitgeber in Bayern um 20 Prozent höher als regulär vorgesehen.
  • Eine besonders wichtige Rolle spielt die Bewusstseinsbildung: Um mögliche Sorgen und Vorbehalte bei Arbeitgebern abzubauen und damit den Arbeitsmarkt für Menschen mit Behinderung noch mehr zu öffnen und gleichzeitig Menschen mit Behinderung zu animieren, sich auch beruflich mehr zuzutrauen, wird durch das Sozialministerium eine Info- und Aufklärungskampagne gestartet.
  • Die Staatsregierung wird mit gutem Beispiel vorangehen und in der kommenden Legislatur die Quote von Menschen mit Behinderung im staatlichen Bereich deutlich anheben. Der Freistaat verbessert damit in eigener Zuständigkeit die Teilhabechancen zahlreicher Menschen mit Behinderung und erfüllt zugleich eine wichtige Vorbildfunktion gegenüber der Wirtschaft.

RED

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