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(GZ-20-2017)
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 Landräte sind sich einig:
 
ÖPNV im ländlichen Raum braucht weitere Unterstützung  
 
Vor wenigen Tagen erst wurden die Ergebnisse des kommunalen Finanzausgleichs 2018 verkündet. Dank der Bestform der Wirtschaft konnten auch die Mittel zum Ausgleich der Betriebskostendefizite im ÖPNV um 23 Mio. Euro aufgestockt werden. Sie haben damit fast das Niveau wiedererreicht, das sie seit der Kürzung im Jahr 2004 hatten. Die Landräte, die dem Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr und dem Ausschuss für Gesundheit und Soziales beim Bayerischen Landkreistag angehören, begrüßen das, sehen aber die Notwendigkeit für weitere Verbesserungen. Grund ist die Behandlung des Öffentlichen Personennahverkehrs im ländlichen Raum durch den Freistaat Bayern. 

„Mobilität, Logistik und Erreichbarkeit spielen eine zentrale Rolle, um auch in Zukunft die Attraktivität der Regionen als Wohn-, Arbeits- oder Unternehmensstandort aufrechterhalten zu können. In ländlichen Regionen geht es um die individuelle Mobilität weniger Personen über weite Strecken und nicht um den effizienten Transport von Menschenmassen über vergleichsweise kurze Distanzen.

Auswirkungen auf die Zukunftsfähigkeit Während man im Großraum der Stadt München quasi das Rund-um-Sorglos-Paket bekommt, wirken sich unattraktive ÖPNV-Angebote im ländlichen Raum direkt auf unsere Bevölkerungszahlen und damit unsere Zukunftsfähigkeit aus. Dabei sind in den bayerischen Landkreisen die verschiedensten Konzepte zur Bereitstellung nahtloser Mobilitätskonzepte vorhanden. Diese werden aber fördertechnisch vom Freistaat bisher eher stiefmütterlich behandelt“, so Landrat Franz Löffler, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft und Verkehr beim Bayerischen Landkreistag.

Alternative Beförderungsmodelle ...

Löffler bezieht sich dabei auf die Förderkriterien, die in Bayern für die Ballungszentren und für den ländlichen Raum die gleichen sind. Dabei sind die Ausgangsbedingungen aufgrund der unterschiedlichen Bevölkerungszahlen völlig andere. Anders als in den großen Städten ist es im ländlichen Raum schwierig, klassische Linienverkehre wie in der Stadt eigenwirtschaftlich zu betreiben.

... für attraktive Mobilitätsangebote

Deswegen müssen im ländlichen Raum alternative Beförderungsmodelle her, um flächendeckende attraktive Mobilitätsangebote vorhalten zu können. Alternative Bedienformen werden über die Betriebskostenzuschüsse aber zeitlich nur begrenzt gefördert.

Das heißt, dass der Zuschuss nach Ablauf einer fünfjährigen Einführungsphase und einer höchstens dreijährigen Anschlussförderung eingestellt wird. Investitionszuschüsse wie beispielsweise Tunnelbau in Großstädten werden hingegen maßnahmenbezogen gewährt. „Eine Änderung der bisherigen Förderpolitik ist für den ländlichen Raum unerlässlich. Wir – die bayerischen Landräte – fordern deswegen vom Freistaat, einen gesetzlichen Förderanspruch ohne zeitliche Begrenzung und ohne degressive Förderquoten zu schaffen“, so Landrat Franz Löffler. 

RED

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