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(GZ-3-2017)
Gastbeiträge
Schuldscheindarlehen:
 
Eine Finanzierungsalternative für Gemeinden und Landkreise
 
Gastbeitrag von Clemens Wiser und Thomas Fuchs*

Bisher ist die Fremdfinanzierung von Kommunen in der Regel durch Kommunaldarlehen im investiven Bereich sowie durch Kassenkredite für den kurzfristigen Liquiditätsbedarf geprägt. Doch angesichts verschärfter Eigenkapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken im Zuge von Basel III tun Kämmerer gut daran, ihre Investorenbasis zu verbreitern. Für mittel- und langfristige Finanzierungsbedürfnisse kann dabei die Aufnahme eines Schuldscheindarlehens (SSD) eine Option sein.

Investoren sind häufig Versicherungen, Pensionskassen und sonstige Kapitalsammelstellen, da für diese die öffentliche Hand aufgrund ihrer Bonität eine interessante Anlageklasse darstellt. SSD sind für den Kreditnehmer eine relativ einfache, schnelle sowie diskrete Finanzierungsform.

Sie unterscheiden sich zum Beispiel von Anleiheemissionen, die dem Wertpapierrecht unterliegen. Diese klassischen Anleihen sind vergleichsweise komplexe Instrumente. Sie lohnen sich meist erst ab einem dreistelligen Millionenbetrag und sind damit nur für wenige große Städte interessant. SSD sind hingegen schon ab 10 Millionen Euro realisierbar.

Ein Rating ist hierfür nicht notwendig. Bei SSD handelt es sich um bilaterale, nicht eingetragene und nicht börsennotierte Darlehensverträge, die direkt an institutionelle Investoren verkauft werden. Sie werden nicht an der Börse, sondern „Over the Counter“ (OTC) gehandelt. SSD beruhen auf einem strengen gesetzlichen Rahmen, dem Bürgerlichen Gesetzbuch (§ 488 ff. BGB). Die Dokumentation kann deswegen vorteilhaft kurz gefasst werden.

Zugleich werden – was noch wichtiger ist – Emittenten und Investoren geschützt. Die Struktur eines SSD spiegelt die Präferenzen des Emittenten insoweit wieder, als er den bevorzugten Darlehensbetrag, die Laufzeit und indikativ alternative Refinanzierungsniveaus nennen kann.

Dies wird in Einklang mit den Vorstellungen möglicher Investoren gebracht. Die finale Preisfestlegung hängt von der Kreditqualität des Emittenten, der gewählten Struktur, der Fälligkeit, den konkreten vertraglichen Verpflichtungen und von Sekundärmarktniveaus vergleichbarer öffentlicher Anleiheemissionen ab. Die gesamte Abwicklung ist sehr unkompliziert: Ein Darlehensbetrag wird vom Investor an die Kommune ausbezahlt, diese zahlt dem Investor Zinsen und tilgt das Kapital während der Laufzeit oder bei Vertragsende. Obwohl SSD übertragbar sind, verfolgen dieInvestoren zumeist eine „Buy & Hold“ Investmentstrategie.

Die Vorteile von SSD sind vielfältig. Zum einen ermöglichen SSD eine zügige Abwicklung. Dank begrenzter Dokumentationsanforderungen können Emittenten rasch Mittel aufnehmen. Offizielle Genehmigungen – außer den bei der Kommunaldarlehensaufnahme üblichen – oder Börsenzulassungen sind nicht erforderlich. Die Dokumentation ist einfach, da das deutsche Recht (BGB, HGB) diesen Darlehensbegriff klar definiert. Zum anderen sind die Dokumentationskosten im Vergleich beispielsweise zur Anleiheemission niedrig, da bei SSD weniger formale Anforderungen zu erfüllen sind. Daher kann ein SSD auch für kleinere Kommunen interessant sein. Des Weiteren bieten SSD ein hohes Maß an Vertraulichkeit. Da der Schuldscheinprozess nur eine relativ kleine (institutionelle) Investorengruppe involviert, kann der Darlehensnehmer sehr diskret Mittel aufnehmen. Ein SSD ist kein Wertpapier und unterliegt daher nicht der Europäischen Prospekt- und Transparenzrichtlinie (keine Prospektpflicht).

Zu guter Letzt lassen sich SSD sehr flexibel an die jeweiligen Bedürfnisse des Emittenten anpassen. Dieser kann seine Konditionen und den Platzierungszeitpunkt auf das aktuelle Renditeniveau und die herrschenden Marktbedingungen abstimmen. Auszahlungsbetrag, Laufzeit, Sicherheiten (sofern gestellt) und Kuponart eines Schuldscheindarlehens sind passgenau auf die Bedürfnisse der Kommune abgestimmt. Gerade für Kommunen bietet sich mit SSD im Vergleich zum bislang vorherrschenden Kommunaldarlehen die Möglichkeit, den Investorenkreis über die Banken hinaus zu erweitern und damit eine Diversifizierung der Gläubiger zu erreichen.

Clemens Wiser & Thomas Fuchs

*Unsere Autoren: Clemens Wiser ist Leiter Public Sector Bayern Süd der HypoVereinsbank in München; Thomas Fuchs ist Director Public Sector Origination Germany/Austria/Switzerland im Bereich Corporate & Investment Banking der HypoVereinsbank in München.

Kontakt: clemens.vonwiser@unicredit.de und thomas.fuchs@unicreditgroup.de

 

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