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(GZ-24-2016)
Gastbeiträge
► Kommunalfinanzen:
 
Neue Finanzierungsquellen für Kommunen
 
Gastbeitrag von Silke Wolf,
Geschäftsführerin Bayerischer Bankenverband

Die Finanzverwaltungen der Kommunen in Deutschland stehen vor großen Herausforderungen. Einerseits wachsen die Einnahmen, insbesondere aufgrund gestiegener Gewerbesteuereinnahmen, in 2015 auf 230 Mrd. Euro. Nach der Kassenstatistik des Statistischen Bundesamtes bedeutet dies einen Zuwachs von 55% in den vergangenen 15 Jahren. Um den gleichen Prozentsatz sind allerdings auch die Ausgaben gestiegen: zuletzt auf 227,6 Mrd. Euro in 2015. In den kommenden Jahren ist keine wesentliche Entlastung auf der Ausgabenseite zu erwarten. Insbesondere wird mit weiter steigenden Sozialausgaben gerechnet. Außerdem wird nicht zuletzt vor dem Hintergrund der Energiewende zusätzlicher Investitionsbedarf in Energieinfrastrukturen und Energieeffizienzmaßnahmen (insbesondere Sanierung öffentlicher Gebäude) entstehen. Die Flüchtlingsunterbringung und ihre Integration werden die Kommunen ebenfalls weiter finanziell fordern.

Deutschlands Kommunen stecken in einem strukturellen Dilemma: Auf das Gros ihrer Einnahmen und Ausgaben haben sie keinen Einfluss. Insbesondere die von Bund und Ländern aufgebürdeten Sozialausgaben sprengen oft die kommunalen Haushalte. Rund 140 Mrd. Euro Schulden summierten sich so in 2014 in den Haushalten von Deutschlands Städten und Gemeinden, mit steigender Tendenz.

Kassenkredite

Wie unzureichend die Finanzausstattung der Kommunen ist, zeigt auch der deutliche Anstieg der sogenannten Kassenkredite, ursprünglich gedacht als eine Art Dispo bei schwankenden Einnahmen. Dieser Zielsetzung entsprechend betrug der kommunale Kassenkreditbestand in Deutschland 1992 auch lediglich 1,4 Mrd. Euro, in 2015 waren es bereits rund 51 Mrd. Euro.

Da dieser Überziehungskredit anders als die sonstigen langfristigen Verbindlichkeiten von keiner Aufsichtsbehörde genehmigt werden muss und damit keiner Begrenzung unterliegt, ist er heute fester Bestandteil der Finanzierung laufender Ausgaben. Dies ist nicht ohne Risiko. Kassenkredite haben in der Regel nur eine kurze Laufzeit. Entsprechend hoch ist das Zinsänderungsrisiko. Dieses Risiko schlägt unmittelbar zu Buche, wenn variable Zinsen vereinbart wurden und das derzeit niedrige Zinsniveau wieder ansteigen sollte. Um den Kreditbestand nicht zum Sprengsatz für kommunale Haushalte werden zu lassen, sollte die Zinsbelastung, wo geeignet, durch den Einsatz von Zinssicherungsinstrumenten aktiv gesteuert werden.

Das Ankerprodukt der Kommunalfinanzierung ist und bleibt das langfristige Kommunaldarlehn. Allerdings wird sich das Kommunalkreditgeschäft der Banken infolge der Finanzmarktkrise und der Regulierung, insbesondere Basel III, ändern. So ist davon auszugehen, dass die unmittelbar bevorstehende Einführung der Leverage Ratio, einer risikounabhängigen Verschuldensquote, zu einer Verteuerung und zum Abbau des risiko- und margenarmen Kommunalgeschäfts bei den Banken führen wird.  Zusätzlich wird die Net Stable Funding Ratio (NSFR), die langfristige Verschuldungsquote, die Refinanzierung langfristiger Kredite bei den Banken verteuern und deren Angebot verknappen. Darüber hinaus wird diskutiert, Staatsanleihen mit Eigenkapital zu unterlegen.

Für die Kommunen kommt diese Entwicklung zum Glück nicht überraschend. Eine bereits im vergangenen Herbst auf der Hauptversammlung des Städtetags durchgeführte Umfrage zeigt, dass Basel III längst ein Thema ist. So rechnen drei von vier befragten kommunalen Finanzexperten damit, dass  sich Basel III auch in ihrer Arbeit bemerkbar machen wird. 61 Prozent erwarten schlechtere Konditionen bei den Kommunaldarlehn als bisher.

Diversifizierung

Angesichts der künftig zu erwartenden geänderten Kreditvergabepraxis der Banken scheint eine Erweiterung der Kreditgeber über den Kapitalmarkt geboten. Zudem zeichnet sich ein gutes kommunales Finanzierungsmanagement – wo möglich – durch eine Diversifizierung der Finanzierungsarten aus. Häufigste Alternativen zum Kommunalkredit sind das Schuldscheindarlehn und die Anleihe. Galten diese lange als zu teuer, werden sie in Zukunft aufgrund des zu erwartenden Anstiegs der Kreditkosten für die Kommunen voraussichtlich an Attraktivität gewinnen.

Schuldscheindarlehen

Das Schuldscheindarlehn ist wie eine Anleihe eine Form der langfristigen, großvolumigen Fremdfinanzierung, bei der jedoch nicht der organisierte Kapitalmarkt in Anspruch genommen wird. Vielmehr handelt es sich um bilaterale und nicht börsennotierte Darlehnsverträge, die direkt an institutionelle Investoren verkauft werden. Investoren sind vor allem deutsche und europäische Banken, Versicherungen und Pensionskassen. Die Investoren werden unter Ausschluss der Öffentlichkeit direkt von der Kommune angesprochen. Häufig werden auch Vermittler, ein Makler oder eine Bank, zwischengeschaltet. Das Bestehen des Darlehens wird durch einen Schuldschein bestätigt. Schuldscheindarlehen umfassen typischerweise ein Volumen zwischen 10 und 100 Mio. Euro mit einer Laufzeit von 2 bis 10 Jahren. Die Tilgung des endfälligen Darlehns sowie Zinssatz, Auszahlungsbetrag und Laufzeit können flexibel entsprechend den Anforderungen des Darlehnsnehmers und der Investoren gestaltet werden.

Die Investoren erwarten im Gegenzug von der Kommune Transparenz und die Offenlegung des Emittentenprofils, der Jahresabschlüsse sowie möglichst eine halbjährige Berichterstattung. Ein externes Rating ist nicht erforderlich, aber hilfreich. Aufgrund deutlich geringerer Kosten als bei einer Anleihe und des geringeren Mindestvolumens eigenen sich Schuldscheindarlehn auch für kleinere Kommunen.

Silke Wolf
Die Autorin des GZ-Gastbeitrages: Silke Wolf

 

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