Mit der Einrichtung von Kinderspielplätzen leisten Gemeinden einen wichtigen Beitrag, damit Kinder ihre Fähigkeiten im Spiel und durch Bewegung austesten und weiterentwickeln können. Einiges ist jedoch zu berücksichtigen, damit ein Spielplatz hinreichend sicher betrieben werden kann. Die Versicherungskammer Bayern als Versicherungspartner der Kommunen gibt folgende Hinweise, was Gemeinden bei der Kontrolle, Wartung und Instandhaltung des Spielplatzes beachten müssen und welche Anforderungen an die Qualifikation des Personals gestellt werden. Eröffnet eine Kommune einen Spielplatz, so schafft sie neben Spielgelegenheit auch eine potenzielle Gefahrenquelle, die dazu verpflichtet, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, dass deren Benutzer nicht zu Schaden kommen.
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