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(GZ-9-2017)
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► Christian Wunderlich / STMFLH:    
 
Fortentwicklung des Landesentwicklungsprogramms in Bayern
 

Wunderlich

Ministerialdirigent Christian Wunderlich Bayerisches Finanzministerium 

Über die inzwischen vom Ministerrat beschlossenen beiden Teilfortschreibungen des Landesentwicklungsprogramms in Bayern informierte Ministerialdirigent Christian Wunderlich. Wie der Leiter der Abteilung Landesentwicklung und Heimat betonte, verliehen die Erweiterung des Raumes mit besonderem Handlungsbedarf, die Neugestaltung des Zentrale-Orte-Systems und Lockerungen am Anbindegebot der wirtschaftlichen Entwicklung des ländlichen Raumes neuen Schub und entlasten Ballungsräume. Zudem schütze der Mindestabstand von Höchstspannungsleitungen das Wohnumfeld und die Änderung des Alpenplanes ermögliche touristische Entwicklung im Allgäu. 

1. Erweiterung Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH)

Durch Anhebung des Strukturindikators auf 90 % und neuen Berechnungen mit aktuellem Zahlenmaterial wird der Raum mit besonderem Handlungsbedarf (RmbH) im Landesentwicklungsprogramm nochmals erweitert. Der RmbH erfasst bayernweit nun 33 Landkreise einschließlich neun kreisfreier Städte und 150 Einzelgemeinden außerhalb dieser Kreise. Die Zuordnung zum RmbH ist insbesondere für die Konditionen in verschiedenen Förderprogrammen wichtig. Damit kann ein größerer Anteil Bayerns von höheren Fördersätzen, etwa beim Breitbandausbau oder der regionalen Wirtschaftsförderung, profitieren.

 Bei der Breitbandförderung haben Fördergemeinden die Chance auf einen erhöhten Fördersatz von 80 %, in Härtefällen sogar 90 %. Beim Regionalmanagement ist eine Erhöhung des Fördersatzes um 20 % auf bis zu 80 % möglich. Im Doppelhaushalt 2017/2018 sind für die betroffenen Förderprogramme ausreichend Haushaltsmittel vorgesehen, um den höheren Bedarf durch die Erweiterung des RmbH abdecken zu können. Der Strukturindikator für die Einstufung als RmbH setzt sich aus fünf Einzelkriterien zu Demographie und Ökonomie zusammen:

  • Bevölkerungsprognose
  • Arbeitslosenquote
  • Beschäftigtendichte
  • verfügbares Einkommen privater Haushalte
  • Wanderungssaldo junger Menschen 

2. Lockerung Anbindegebot

Um die Ansiedlung von Gewerbegebieten gerade in ländlichen Teilräumen zu befördern und dort neue Arbeitsplätze zu schaffen, enthält das Landesentwicklungsprogramm eine Lockerung des Anbindegebots. Künftig gelten Ausnahmen auch für Gewerbe- und Industriegebiete an Ausfahrten von Autobahnen und vierstreifigen Straßen sowie Gleisanschlüssen, interkommunale Gewerbe- und Industriegebiete und große Freizeit- und Tourismusprojekte. Einzelhandel bleibt bei den Gewerbe- und Industriegebieten ausgeschlossen, um den innerstädtischen Einzelhandel nicht zu gefährden. Daneben gibt es Änderungen im Verfahrensrecht: in grenznahen Gebieten soll eine bessere Reaktion auf die Praxis der Gebietsausweisung jenseits der Grenze möglich sein. Außerdem können die Bedürfnisse strukturschwacher Gemeinden noch stärker berücksichtigt werden.

3. Fortentwicklung Zentrales Orte System

Das Zentrale-Orte-System sichert eine flächendeckende, wohnortnahe Daseinsvorsorge für ganz Bayern. Das bisherige System bedarf einer Weiterentwicklung. Der Bevölkerung sollen auch in Zukunft im gesamten Freistaat Einrichtungen wie Schulen, Krankenhäuser und Behörden wohnortnah zur Verfügung stehen. Das System soll an die kommunale Realität angepasst werden.

Insgesamt sollen 59 Gemeinden nach dem neuen System aufgestuft werden. Für bestehende Mittel- und Oberzentren wird es einen „Bestandsschutz“ geben. Neu festgelegt werden sollen drei Metropolen mit insgesamt sechs Gemeinden (München; Nürnberg/ Fürth/ Erlangen/ Schwabach und Augsburg), zwölf Oberzentren (mit 18 Gemeinden) und 16 eigenständige Mittelzentren (mit 26 Gemeinden); neun Gemeinden werden bestehenden Mittelzentren neu zugeordnet.

4. Bevölkerungsverträglicher

Stromnetzausbau Bislang gab es in Bayern keine klaren Regeln für den Mindestabstand von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen. Die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms sieht vor, dass zum Schutz des Wohnumfeldes künftig innerhalb von Ortschaften ein Mindestabstand von 400 Metern von Höchstspannungsleitungen zu Wohngebäuden oder Schulen gelten soll. Außerhalb von Ortschaften soll ein Mindestabstand von 200 Metern gelten. Au- ßerdem wird ein neuer Grundsatz im Landesentwicklungsprogramm festgelegt, dass es künftig keine Überspannungen von Siedlungen mehr geben soll. Wo bestehende Freileitungen über Siedlungen ersetzt werden, sollen diese aus dem Ort herausgelegt werden. Damit kann auch beim Ersatz bestehender Leitungen eine massive Verbesserung für die Bevölkerung erreicht werden. 

5. Änderung der Zonierung des Alpenplanes / Liftprojekt Riedberger Horn

Zur Eröffnung von Entwicklungsmöglichkeiten der Gemeinden Obermaiselstein und Balderschwang soll der Alpenplan im Landesentwicklungsprogramm geändert werden. Ziel ist eine punktuelle Änderung, um die geplante Skiverbindung am Riedberger Horn landesplanerisch zu ermöglichen. Danach sollen die relevanten Flächen in der Zone C am Riedberger Horn der Zone B zugeordnet werden. Um den Eingriff so kleinräumig wie möglich zu gestalten, soll die Änderung auf das zwingend Erforderliche und damit auf rund 80 Hektar beschränkt werden. 

Lediglich rund 0,04 % der Gesamtfläche der Zone C des Alpenplans sind betroffen. Gleichzeitig sollen im Gebiet der begünstigten Gemeinde Balderschwang zwei naturschutzfachlich wertvolle Kompensationsgebiete am Bleicherhorn sowie am Hochschelpen mit einer Fläche von insgesamt rund 304 Hektar in die Zone C aufgenommen werden.

In zwei transparenten Beteiligungsverfahren wurden zu den Teilfortschreibungen I und II Kommunen, Verbände, Behörden und Öffentlichkeit angehört. Diese Verfahren sind abgeschlossen. Jetzt wird die LEP-Teilfortschreibung dem Landtag zu dessen Zustimmung zugeleitet. 

Laut Wunderlich ist die Förderung gleichwertiger Lebensbedingungen im Freistaat oberstes Ziel der Bayerischen Staatsregierung und hat Verfassungsrang. Die Projektförderung des Regionalmanagements hilft der Region dabei, die Herausforderungen vor Ort flexibel und aktiv anzugehen und in wichtigen Zukunftsthemen wie demografischer Wandel, Wettbewerbsfähigkeit, Siedlungsentwicklung, Regionale Identität und Klimawandel gemeinsame Strategien und Projekte zu entwickeln. Mit maßgeschneiderten Lösungen sollen die Regionen fit für die Zukunft gemacht werden. Regionalmanagements sind in Bayern mittlerweile nahezu flächendeckend eingerichtet und umfassen rund 90 Prozent der Fläche des ländlichen Raums.

Seit Anfang 2015 ist die neue Förderrichtlinie des Heimatministeriums zur Stärkung und Neuausrichtung des Regionalmanagements in Kraft. Die neu eingerichtete Servicestelle Bayern Regional am Heimatministerium berät die Initiativen auf ihrem Weg zu einer Förderung. Die neue Förderung ist ein großer Erfolg. Mittlerweile bestehen 64 eingerichtete Regionalmanagements in ganz Bayern. Seit Anfang 2015 wurden rund 60 Initiativen zu der neuen Projektförderung beraten. Übergeben wurden bereits 53 Förderbescheide nach neuer Richtlinie mit einer Gesamtförderung von nun rund 13 Millionen Euro. Im Doppelhaushalt 2017/18 stehen sieben Millionen Euro pro Jahr zur Verfügung.

Schnell voran kommt Wunderlich zufolge die vor zwei Jahren gestartete Verlagerung von Behörden und staatlichen Einrichtungen in den ländlichen Raum. 26 Behörden und staatliche Einrichtungen haben bereits in allen Regierungsbezirken ihren Dienstbetrieb aufgenommen, das sind mehr als 40 Prozent der Verlagerungsprojekte. Ursprünglich war der Plan, alle Umzüge bis spätestens 2025 abgeschlossen zu haben.

Konzept „Regionalisierung von Verwaltung“

Ende 2016 waren bereits rund 340 Personen an den neuen Zielorten angekommen, davon rund 170 Beschäftigte und 170 Studierende. Das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung - Behördenverlagerungen 2015“ sieht insgesamt 64 Verlagerungsprojekte im Umfang von 3.155 Personen (2.225 Arbeits- und 930 Studienplätze) vor. Startschuss war im März 2015. Alle Regierungsbezirke profitieren davon. Für die neuen Behördenstandorte wurden vorrangig Regionen ausgewählt, die im Raum mit besonderem Handlungsbedarf liegen und nicht im Rahmen der Hochschulinitiativen bereits umfangreich gefördert werden. Konversionsgemeinden wurden ebenfalls berücksichtigt. Das Konzept ist Bestandteil der Heimatstrategie der Bayerischen Staatsregierung.

RED

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