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(GZ-4-2017)
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Bayerischer Datenschutzbericht:
 
Brennpunkt Digitalisierung
 
Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz, Dr. Thomas Petri, hat seinen Tätigkeitsbericht für die Jahre 2015/2016 vorgestellt.

Bayerischer Datenschutzbericht

Darin sind neben den Grundsatzthemen Neuordnung des Europäischen Datenschutzrechtsrahmens und Videoüberwachung in Bayern eine Vielzahl von Beiträgen zur Gesetzgebung, zu Bürgerbeschwerden und zu Prüfungen bei bayerischen öffentlichen Stellen enthalten.

Einen Prüfungsschwerpunkt hat wie in den vergangenen Jahren die Videoüberwachung in Bayern gebildet. Bei der Überprüfung von Videoüberwachungssystemen in bayerischen öffentlichen Krankenhäusern stellte er einige Unsicherheiten hinsichtlich der rechtlichen und technischen Rahmenbedingungen fest. Zahlreiche Anfragen betrafen die Videoüberwachung in staatlich und kommunal betriebenen Unterkünften für Asylsuchende. Zum Schutz der Bewohnerinnen und Bewohner dieser Unterkünfte könne Videoüberwachung zulässig sein, so der Datenschutzbeauftragte.

Videoüberwachung

Unter welchen Voraussetzungen öffentliche Schulen Videoüberwachungsanlagen betreiben dürfen, hat das bayerische Landesrecht Petri zufolge detailliert geregelt. Eine Schule nahm auf dem Schulgelände zahlreiche Kameras in Betrieb, so auch im Kollegstufencafé. Von dort wurden die Bilder direkt auf einen Monitor im Eingangsbereich der Schule übertragen, sodass alle Besucher des Schulgebäudes das Geschehen im Kollegstufencafé „live“ mitverfolgen konnten. Weder der Kamerastandort noch die per „Fernsehen“ bewirkte soziale Kontrolle entsprachen allerdings den rechtlichen Vorgaben. Gleichwohl berief sich die Schulleitung darauf, auf diese Weise aufsichtführendes Personal einsparen zu können. „Auf meine Intervention hin konnte das Kultusministerium die Schule mit einigem Nachdruck schließlich zum Einlenken bewegen; letztlich wurden alle Kameras abgebaut“, erklärte Petri.

In einer flächendeckenden Prüfung von mehr als 100 Krankenhäusern und Krankenhausverbünden untersuchte er zudem deren Outsourcing-Aktivitäten insbesondere hinsichtlich des Scannens und Archivierens von Klinikunterlagen und der vorhandenen Entsorgungskonzepte. Dabei musste er diverse Mängel feststellen. Zur Gleichbehandlung öffentlicher und privater Krankenhäuser in Bayern erarbeitete der Landesdatenschutzbeauftragte gemeinsam mit dem Landesamt für Datenschutzaufsicht einen Leitfaden, der ausführlich die rechtlichen Anforderungen darstellt und verschiedene Lösungswege aufzeigt.

Bei der Prüfung von Apps bayerischer Behörden - Anwendungen für mobile Telekommunikationsgeräte – stellte Petri fest, dass vergleichbare Fehler gemacht werden wie schon vor Jahren bei der Entwicklung von Webanwendungen. Verantwortliche legten ihr Augenmerk häufig allein auf Funktionalität und Design. Datenschutz- und Datensicherheits-aspekte der App und der dahinterliegenden Systeme würden hingegen vielfach nicht oder nur unzureichend berücksichtigt. Als Handlungsalternativen blieben den öffentlichen Stellen jetzt nur Nachbesserungen, eventuell sogar kostenintensive Neuentwicklungen oder die „Abschaltung“.

Schleichend bedrohten neue Technologien das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung vieler Bürger. Dazu zählen Petri zufolge intelligente Wasserzähler, die detailliert bestimmte Verbrauchswerte speichern und einzelne dieser Daten sogar regelmäßig „auf die Straße“ funken. Der Einsatz solcher Zähler sei aus diesen Gründen mit erheblichen datenschutzrechtlichen Problemen behaftet. Insbesondere könne ein Verbrauchsprofil aus den Daten erstellt werden, ohne dass die Betroffenen dies bemerken. Mit den zuständigen Staatsministerien und dem Bayerischen Gemeindetag sei er übereingekommen, dass für eine Übergangszeit eine Regelung durch kommunale Satzungen (nur) möglich ist, wenn Kunden von Wasserversorgungsunternehmen dem Einbau dieser Zähler widersprechen können.

Steuerverwaltung

Wesentliche Verbesserungen erfuhr der Datenschutz in der bayerischen Steuerverwaltung. Ursprünglich hatte ein einziger gemeinsamer behördlicher Datenschutzbeauftragter alle rund 100 Finanzämter und Außenstellen im Freistaat zu betreuen. „Dies war nicht ansatzweise aufgabengerecht“, stellte Petri fest und ergänzte: „Meine langjährigen Bemühungen um die Bestellung je eines behördlichen Datenschutzbeauftragten bei jeder einzelnen bayerischen Finanzbehörde hatten im Berichtszeitraum endlich Erfolg. Für die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger sowie für die Finanzamtsbediensteten stehen nun bayernweit bei allen Finanzämtern und Außenstellen datenschutzkundige Ansprechpersonen zur Verfügung, die zudem eine effektive örtliche Datenschutzkontrolle sicherstellen können.“

Fuhrparkmanagement

Großer Beliebtheit erfreuen sich laut Petri GPS-Ortungssysteme im Fuhrparkmanagement. Sie fänden auch bei bayerischen öffentlichen Stellen zunehmend Verwendung, etwa in Fahrzeugen kommunaler Bauhöfe. Die Mitarbeiterüberwachung durch GPS berge indes Risiken für die Datenschutzrechte der Bediensteten: Insbesondere die gewonnenen Bewegungsprofile könnten nämlich auch zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle genutzt werden. „Ich habe ausführliche Hinweise für den Einsatz von GPS-Ortungssystemen in Dienstfahrzeugen erarbeitet und dabei hervorgehoben, dass die Beschäftigten nicht einem permanenten Kontrolldruck ausgesetzt werden dürfen. Eine wichtige Sicherung liegt hier zudem in der Mitbestimmung des Personalrates.“

Recht auf Auskunft

Ende 2015 hat der Gesetzgeber in das Bayerische Datenschutzgesetz ein neues allgemeines Recht auf Auskunft aufgenommen. Der neue Zugangsanspruch erfasst Petri zufolge einen weiten Kreis von Informationen bei einer Vielzahl von Behörden im Freistaat, auch bei den Kommunen. Das Recht auf Auskunft sei ein wichtiger Baustein eines modernen, seine Verwaltungsabläufe grundsätzlich offenlegenden Gemeinwesens. Die Kontroll- und Beratungspraxis zeige, dass der Auskunftsanspruch zunehmend Bekanntheit erlangt. Um dies zu unterstützen, hat der Datenschutzbeauftragte eine Handreichung „Wie Sie das allgemeine Auskunftsrecht geltend machen“ erarbeitet, die auf seiner Homepage abgerufen werden kann.

DK

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