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(GZ-03-2017)
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Positionspapier des Bayerischen Bankenverbandes:
 
Entlastung kleiner und mittlerer Banken

Mittelständische Banken unterliegen derzeit im Wesentlichen den gleichen Regulierungsanforderungen wie Großbanken. Der mit der Umsetzung der regulatorischen und bankaufsichtlichen Anforderungen verbundene Aufwand entspricht weitgehend dem großer, international tätiger Banken. Allerdings verfügen die mittelständischen Institute über deutlich weniger Personal, das für Analyse und Umsetzung der Regulierung zur Verfügung steht. Zudem belasten die Umsetzungskosten die kleinen und mittleren Institute deutlich stärker, weil Skaleneffekte entfallen.

Die unter dem Stichwort „Small Banking Box“ aktuell geführte Diskussion über die Schaffung von Erleichterungen für kleine und mittlere Institute im Hinblick auf bürokratische Lasten, Meldewesen, Offenlegungspflich-ten etc. wird daher von den mittelständischen Instituten mit großem Interesse aufgenommen. Mit einem nun vorgelegten Positionspapier will der Bayerische Bankenverband einen weiterführenden Beitrag zu dieser Diskussion leisten und konkrete Maßnahmen zur konsequenteren Umsetzung der Proportionalität in Regulierung und Aufsicht aufzeigen.

Die mittelständischen Banken benötigen laut Bankenverband „mehr Verhältnismäßigkeit und weniger ‚one size fits all‘-Lösungen, sowohl in der Regulierung als auch in der Aufsicht. Regulierungs- und Aufsichtsmaßnahmen müssen stärker nach Größe und Risikogehalt der Geschäftsmodelle der Marktteilnehmer differenzieren. Die Regulierung muss so gestaltet werden, dass sie auf
die jeweiligen Geschäftsmodelle passt. Sie darf nicht strukturverändernd wirken.“

Mit Blick auf Basel IV fordert der Bankenverband: „Die Baseler Regeln müssen Raum lassen, um die Interessen kleiner und mittelgroßer Institute unter Beachtung von Art, Komplexität, Vernetztheit und Risikogehalt der Geschäftsaktivitäten angemessen zu berücksichtigen. Dies könnte z.B. auch dadurch erfolgen, dass für kleine und mittlere Institute der bisherige Kreditrisikostandardansatz weiterhin Gültigkeit behält.“

Die Besonderheiten des deutschen Immobilienfinanzierungsmarktes mit langfristigen Festzinszusagen wirkten stabilisierend und müssten bei der Risikogewichtung berücksichtigt werden. Die drastische Erhöhung der Kapitalanforderungen für Spezialfinanzierungen (insbesondere im Immobilienbereich) sei in keiner Weise gerechtfertigt und sollte zurückgenommen werden. Die Neuregelung würde sich u. a. auf die gewerbliche Immobilienfinanzierung (Einkaufscenter, Mietshäuser) und bei der Finanzierung von erneuerbaren Energien und Infrastrukturvorhaben auswirken. In beiden Bereichen würden sich bei unveränderter Kalibrierung, insbesondere für Immobilienfinanzierer, dramatische Erhöhungen der Eigenkapitalanforderungen ergeben (teilweise mehr als eine Verfünffachung).

„Mehr Proportionalität in den Regelungen“ fordert der Bayerische Bankenverband bei der MiFID II (Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente). Die Einführung weiterer Marktmodelle, deren Aufwertung und damit verbunden die weitere Aufsplitterung der Liquidität, führe dazu, dass kleinen Banken faktisch weniger Liquidität zur Verfügung steht. Denn eine Anbindung dieser Institute an eine Vielzahl von Märkten sei sowohl organisatorisch als auch finanziell nicht zu stemmen.

Nach Darstellung des Bankenverbandes haben die Regeln der MiFID II eine angelsächsische Ausrichtung, was die kleinen deutschen Banken zu einer entsprechenden Ausrichtung in ihren Geschäftsmodellen zwingt. Darüber hinaus werden Modelle in den Mittelpunkt gestellt, die in Kontinentaleuropa nicht im Einsatz sind.

Die Kunden erhalten im Vorfeld einer Order einen Ausweis der Kosten –  mit entsprechender Ungenauigkeit. Nach der Order sind dem Kunden abermals die Kosten zu nennen sowie nochmals im jährlichen Reporting auszuweisen – „ein hoher Aufwand für Banken und ohne wirklichen Mehrwert für den Kunden“. Auch hat der Kunde im Rahmen der Beratung keine Möglichkeit, auf das Beratungsprotokoll zu verzichten. „Dies stellt eine unangemessene Bevormundung dar. Zudem erhöht es die Dauer und Komplexität der Beratung, so dass ein Anbieten individueller Beratung für kleine Banken nur an Kunden ab einem gewissen Gesamtvermögen rentabel wird. Kunden mit kleineren Vermögen werden perspektivisch von der Beratung ausgeschlossen werden.“

Die Aufzeichnung sämtlicher elektronischer Kommunikation stellt laut Bankenverband gerade kleine Banken vor eine sehr große IT-Herausforderung, verbunden mit enormen Kosten. Auch dies könne dazu führen, die individuelle Beratung zu Gunsten der Vermögensverwaltung abzuschaffen. Mehrere kleine Banken seien diesen Schritt bereits gegangen.

Das ohnehin umfangreiche MiFID II / MiFIR-Regelwerk wird u.a. ergänzt durch zahlreiche Technische Regulierungs- und Durchführungsstandards. Hier den Überblick zu behalten, sei gerade für kleine Banken, die keine separaten Ressourcen dafür abstellen können, nicht möglich. Somit entstünden erhebliche Mehrkosten, da teure externe Beratungsleistung eingekauft werden muss. Zudem führe die Pflicht zur parallelen Umsetzung vieler Themen gerade bei kleinen Banken zu hohen Personalbelastungen, weil dieses neben dem Tagesgeschäft bewältigt werden muss.

DK

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