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(GZ-23-2016)
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DStGB-Positionspapier:
 
Aktionsplan Luftreinhaltung 
 
Saubere Luft sorgt für eine hohe Lebensqualität in Städten und Gemeinden und macht sie als Standort attraktiv. Wie der Deutsche Städte- und Gemeindebund in einem Positionspapier zur Luftreinhaltung in Kommunen feststellt, „zeigt die Überschreitung der Grenzwerte in vielen Städten, dass die Verunreinigung der Luft mit Schadstoffen wie Feinstaub und Stickstoffdioxiden endlich wirksam bekämpft werden muss, bevor Gerichte Fahrverbote verhängen“.

Insbesondere Europa, Bund und Länder, aber auch die Automobilindustrie, sind nach Auffassung des Kommunalverbandes dringend zum Handeln aufgefordert. Eine saubere Luft sei nur mit sauberer Mobilität zu erreichen. Städte und Gemeinden benötigten die richtigen Rahmenbedingungen, um eine Verkehrs-, Klima- und Umweltschutzpolitik betreiben zu können, die die Gesundheit der Bürger schützt und die Lebensqualität verbessert. Deshalb fordert der DStGB einen Aktionsplan Luftreinhaltung mit den Bausteinen „Schadstoffe an der Quelle bekämpfen!“, „Hersteller in die Pflicht nehmen!“, „Elektromobilität zielgerichtet fördern!“, Radwege und ÖPNV ausbauen!“, „Kompakte Stadtentwicklung fördern“ und „Innovative Ansätze erproben!“.

Einfache Lösungen wie Fahrverbote für Dieselfahrzeuge beinhalten laut DStGB eine einseitige Belastung für Pendler, Handel und Wirtschaft. Luftverschmutzungen müssten an der Quelle bekämpft und die Verursacher angemessen in Anspruch genommen werden. Die Bundesländer seien dazu aufgerufen, ausgewogene und rechtssichere Luftreinhaltepläne aufzustellen. Zudem sollte die EU-Kommission dann, wenn die Städte und Gemeinden ihre Möglichkeiten zur Luftreinhaltung ausgeschöpft haben, eine Aussetzung bzw. Fristverlängerung für die Einhaltung der Grenzwerte bei Stickoxiden vornehmen.

Durch die jüngste Rechtsprechung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf wurden Fahrverbote für Diesel-Fahrzeuge als Lösung diskutiert. „Derartige Fahrverbote, insbesondere für den Lieferverkehr, hätten jedoch gravierende Auswirkungen für Pendler, Handel und Wirtschaft. Dies ist kaum vertretbar. Lebendige Kommunen sind Orte des Handels und der Begegnung. Niemand kann wollen, dass die Städte und Gemeinden praktisch lahmgelegt werden“, lautet der DStGB-Standpunkt.

Die Ursachen für Luftverschmutzungen lägen nicht immer im PKW-Verkehr, sondern häufig außerhalb des Einflussbereichs von Kommunen, heißt es weiter. Die Ursachen unterschieden sich von Ort zu Ort. So erfolge in den Städten und Gemeinden an großen Flüssen oder Häfen ein großer Anteil des Schadstoffeintrages etwa über die Schifffahrt. Für andere, insbesondere kleinere Städte, die in der Nähe von Autobahnkreuzen liegen, sei der dort konzentrierte Straßenverkehr für die hohe Schadstoffbelastung verantwortlich. Auch natürliche Gegebenheiten wie Inversionswetterlagen oder Kessellagen von Städten und Gemeinden seien oft mit hohen Schadstoffbelastungen verbunden. Diese Belastungen der Luft würden auch bei einem Fahrverbot fortbestehen.

Blaue Plakette ohne Mehrwert

Kein Mehrwert für die Luftqualität könne darüber hinaus durch die Einführung einer blauen Plakette erzielt werden. Die Umweltzonen hätten bei Kommunen bereits hohe Kosten und viel bürokratischen Aufwand verursacht, jedoch keine positive Wirkung auf die Luftqualität, wie ein aktuelles Gutachten des Fraunhofer-Instituts bestätigt.

Der Straßenverkehr in Deutschland verursacht derzeit 18 Prozent der gesamten deutschen CO2-Emissionen. Um diesen Wert weiter zu senken, müssen dem DStGB zufolge emissionsreduzierende Maßnahmen gefördert und gefordert werden. Ein richtiger Schritt zur Verringerung der Feinstaub-Belastung sei beispielsweise die Förderung der Nachrüstung von Diesel-Kfz mit Partikelfiltern durch den Bund gewesen. Diese Maßnahme müsse auch über das Jahr 2016 hinaus aufrechterhalten werden.

Die Umwelt- und Klimaentlastung im Personenverkehr könne freilich letztlich nicht allein durch technische Verbesserungen erreicht werden. Die absoluten CO2-Emissionen des Straßengüterverkehrs hätten sich zwischen 1995 und 2013 trotz der Fortentwicklung der Fahrzeugtechnik um 13 Prozent erhöht. Dies ist auf eine generelle Zunahme des Fahrzeugverkehrs, insbesondere bei Diesel-Fahrzeugen, zurückzuführen. Über technische Maßnahmen hinaus müssten daher weitere und wirksamere Ansätze verfolgt werden.

Neben der Verbesserung herkömmlicher Motoren sei die Elektromobilität als Antrieb der Zukunft weiter zu unterstützen, so der Kommunalverband. „Statt der eingeführten Kaufprämie für Elektroautos wäre es zielführender, es insbesondere dem ÖPNV, dem Handwerk und den örtlichen Lieferanten zu ermöglichen, auf Elektromobilität umzusteigen und die Förderung primär auf diese Sektoren zu konzentrieren.“

Gerade die Deutsche Post stelle mit den StreetScootern ein positives Beispiel im Lieferverkehr dar, dem möglichst viele Gewerbetreibende folgen sollten. Bezeichnend für das Problem sei dabei, dass die Deutsche Post ihre Elektro-Scooter selber entwickelte, da der Markt keine entsprechenden Angebote bereithielt.

Private Elektrofahrzeuge könnten zudem durch das Einräumen von Benutzervorteilen wie besonders günstig gelegenem Parkraum oder durch die Kombination von Parken und Laden für Nachfrager attraktiv gemacht werden. Dem Elektromobilitätsgesetz (EMoG) müssten insoweit weitere Fördergesetze folgen, die z. B. eine Privilegierung der Nutzung von öffentlichen Straßenflächen durch stationsbasiertes Carsharing für umweltschonende und stadtverträgliche Verkehrsnutzungen ermöglichen.

„Für Bürgerinnen und Bürgern muss es attraktiver und leichter gemacht werden, Fortbewegungsmittel zu nutzen, die ohne jegliche Emissionen auskommen. Die Umkehrung der Politik der autogerechten (Innen-)Stadt zu einer fußgänger- und fahrradfreundlichen Stadt muss endlich in breiter Form vollzogen werden“, heißt es weiter. Deshalb sei insbesondere ein Ausbau der Fahrrad-Infrastruktur dringend erforderlich.

Radwege müssten die wesentlichen Alltagsziele in Innenstädten ebenso wie Freizeitziele direkt mit den Wohngebieten verbinden und überörtlich vernetzt sein. Notwendig sei daher auch ein planerisches Umdenken, das sich an den Bedürfnissen der Menschen im Nahraum orientiert. Durch Abstellanlagen an den Haltestellen des ÖPNV könne sichergestellt werden, dass eine umweltfreundliche Mobilitätskette ohne Unterbrechungen ineinander greift.

Wie der DStGB weiter ausführt, komme einem gut ausgebauten, preiswerten, pünktlichen sowie in engeren Taktzeiten fahrenden öffentlichen Personennahverkehr eine Schlüsselstellung bei der umweltfreundlichen Mobilität zu. Dabei setzten Städte und Gemeinden auch zunehmend auf Elektrobusse oder böten bei der Überschreitung von Immissionsgrenzwerten vergünstigte Tickets an.

Der Um- und Ausbau von Infrastruktur sei kostspielig und der Betrieb des ÖPNV regelmäßig defizitär. „Ohne eine angemessene finanzielle Unterstützung werden viele Kommunen dies nicht bewältigen können.“ Bund und Länder hätten einen Kompromiss zur Neuordnung der Finanzbeziehungen gefunden, der keine gesonderte Festlegung zur Deckung der Finanzbedarfe im Verkehrsbereich enthält. „Die Länder müssen daher den Kommunen wie bisher Investitionsmittel zur Verfügung stellen und diese dynamisieren, um sie dauerhaft in die Lage zu versetzen, eine umwelt- und klimagerechte nachhaltige Verkehrspolitik umzusetzen“, fordert der Deutsche Städte- und Gemeindebund.

Neben der Bekämpfung von Emissionen an der Quelle sowie Verkehrsflussoptimierungen müssen nach Darstellung des Kommunalverbandes auch innovative Ansätze verstärkt gefördert, getestet und eingesetzt werden. Dazu gehörten beispielsweise neuartige Pflastersteine, die Stickoxide aus der Luft abbauen, oder das Pilotprojekt der Stadt Stuttgart, durch Moose Feinstaub aus der Luft zu filtern.

Daneben müssten sowohl öffentliche als auch private Arbeitgeber in Maßnahmen zur Reduzierung von Emissionen einbezogen und aktiv werden. Hierzu gehöre beispielsweise auch die weitere Flexibilisierung von Arbeitszeiten. Hohe Schadstoffbelastungen in den Städten entstünden regelmäßig zur sog. Rush-Hour, wenn die Arbeitnehmer zum Betrieb bzw. nach Hause fahren. Durch eine Flexibilisierung von Arbeitszeiten könnten die üblichen Staus vor und nach der Arbeit reduziert werden.

DK

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