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(GZ-21-2019)
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► Herbstkonferenz der Datenschutzbeauftragten:

 

Konsens oder Konflikt – wo geht´s lang?

 

Unter dem Motto „Konsens oder Konflikt – wo geht’s lang?“ lud der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) gemeinsam mit den Landesdatenschutzbeauftragten von Bayern und Baden-Württemberg zur Herbstkonferenz „Wirtschaft trifft Aufsicht“ nach Nürnberg. Unter dem Motto „Konsens oder Konflikt – wo geht´s lang?“ berieten rund 300 Datenschutzbeauftragte u. a. die Themen Künstliche Intelligenz (KI), Big Data, Videoüberwachung, und der Stand der Gesetzgebung beim Beschäftigtendatenschutz.

Der Berufsverband der Datenschutzbeauftragten Deutschlands (BvD) e.V. appelliert an Bund und Länder, die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Deutschland nicht durch Einschränkungen beim Datenschutz weiter aufzuweichen. „Ein Bürgerrecht kann man nicht einfach geben oder nehmen“, erklärte BvD-Vorstandsvorsitzender Thomas Spaeing. Datenschutz sei ein essenzielles Recht aller Menschen in Europa.

Damit reagierte Spaeing auf Äußerungen aus dem Bundeswirtschaftsministerium, wonach die jüngst von Bundestag und Bundesrat beschlossene Lockerung der Benennungspflicht für Datenschutzbeauftragte weiter aufgeweicht werden soll. Ursprünglich lag die Schwelle bei zehn Mitarbeitern, die mit der Verarbeitung personenbezogener Daten betraut sind, erst kürzlich wurde sie auf 20 Mitarbeiter angehoben.

Laut Dr. Stefan Brink, Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg, ist die DSGVO international mittlerweile ein vielbeachtetes Regelwerk, das sich auch in den USA zum Vorbild für Datenschutz entwickelt hat. Verwunderlich sei deshalb, dass es in Deutschland Tendenzen gebe, den Datenschutz wieder „einzufangen“. Dies werde aber am Ende nicht nur den Bürgern, sondern auch den Unternehmen auf die Füße fallen, unterstrich Brink.

Die Rolle der Aufsichtsbehörden darf nach Ansicht des Präsidenten des Bayerischen Landesamts für Datenschutzaufsicht, Thomas Kranig, dabei nicht nur auf die Frage von Bußgeldern bei Datenschutzverstößen reduziert werden. Vielmehr sei das Datenschutz-Know-how in Betrieben und Behörden weiter zu verbessern. Dafür seien Datenschutzbeauftragte extrem hilfreich.

Bayerns Innenminister Joachim Herrmann rief dazu auf, auch künftig gemeinsam über die Erfahrungen zur EU-Datenschutzreform zu diskutieren.

„Sie als Datenschutzbeauftragte in Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen sind in Ihrer täglichen Arbeit ganz nah dran an der Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und bringen daher einen wertvollen Wissensschatz mit. Es gibt weiterhin viel zu diskutieren.“

Darüber hinaus kündigte Herrmann an, dass Bayern bei der anstehenden Evaluierung der DSGVO bis 25. Mai 2020 bayerische Forderungen über den Bundesrat einbringen wird:

„Aktuell arbeiten wir an einem Entschließungsantrag. Er soll im November im Bundesrat beraten werden und die Anliegen der Datenschutzpraxis bündeln.“

Herrmann lobte den „bayerischen Weg“ zu einer bürgernahen und mittelstandsfreundlichen Anwendung des Datenschutzrechts.

„Es ist der Staatsregierung von Anfang an ein Anliegen gewesen, dass gerade kleine und mittlere Unternehmen, ehrenamtlich Tätige und Vereine durch eine sachgerechte und praxistaugliche Anwendung der DSGVO vor unrealistischen Anforderungen geschützt werden“, betonte Herrmann. Dies sei insbesondere durch eine massive Aufklärungsarbeit und mehrere Gesprächsrunden mit Wirtschaft und Verbänden gelungen.

DK

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