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(GZ-20-2019)
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► Finanzmarktregulierung:

 

Für praxistaugliche Umsetzung mit Augenmaß

Gemeinsame Erklärung von Kreditwirtschaft und Bayerischem Finanzministerium

 

Im Vorfeld des Amtsantritts der neuen EU-Kommission im November 2019 und vieler auf EU-Ebene anstehender Weichenstellungen bei zentralen Gesetzgebungsvorhaben im Finanzmarktbereich fand auf Einladung von Finanzminister Albert Füracker ein konstruktiver Gedankenaustausch mit Dr. Ulrich Netzer, Präsident des Sparkassenverbands Bayern, Dr. Jürgen Gros, Präsident des Genossenschaftsverbands Bayern, und Dr. Michael Diederich, Präsident des Bayerischen Bankenverbands, statt.

Hauptthemen waren die Auswirkungen der Niedrigzinsphase auf Kreditinstitute, ihre Kunden und die Gesellschaft in Bayern sowie regulatorische Rahmenbedingungen.

Dabei wurden auch Unterstützungsmöglichkeiten für die Vermögensbildung breiter Bevölkerungsschichten mit Wertpapieranlagen erörtert. Diese Anlageform wird derzeit durch verschiedene bürokratische Hemmnisse (z.B. MiFID II, PRIIPS) erschwert und künftig möglicherweise durch eine geplante Finanztransaktionssteuer belastet. Die Sparkassen unternehmen vielfältige Anstrengungen, um diesen Erschwernissen entgegenzuarbeiten.

Risikominderung vor Risikoteilung

Die Gesprächsteilnehmer waren sich einig über den künftigen Handlungsbedarf und unterzeichneten eine gemeinsame Erklärung. Darin wird die Europäische Bankenunion als ein „richtiger und wichtiger Ansatz zur Stärkung der Finanzmarktstabilität in Europa“ bezeichnet.

Die weiterhin überaus ungleiche regionale Verteilung von Risiken in den Bilanzen europäischer Banken, insbesondere bedingt durch höchst unterschiedliche Bestände an notleidenden Krediten, berge bei Einführung einer gemeinsamen europäischen Einlagensicherung jedoch das Risiko einer direkten Umverteilung von soliden Banken zu Instituten in Schieflage. Die erfolgreichen Anstrengungen beim Abbau der notleidenden Kredite müssten daher fortgesetzt werden. Nach wie vor müsse hier das Prinzip „Risikominderung vor Risikoteilung“ gelten.

Daneben bestehe das Problem des ungelösten Staaten-Banken-Nexus fort. Solange die europäischen Banken in großem Umfang Staatsanleihen ihrer jeweiligen Heimat-Staaten halten, könnte eine gemeinsame Einlagensicherung eine Mithaftung aller Banken für das Risiko einzelner Staatspleiten bedeuten. Eine Transferunion über den Umweg deutscher und bayerischer Bankeinlagen könne und dürfe nicht Zweck der Bankenunion sein.

„Die Anforderungen der Bankenregulierung sind seit der Finanzkrise stark gestiegen und setzen die Banken - gerade in einem Umfeld dauerhaft niedriger Zinsen und des technologischen Wandels - zunehmend unter Druck. Besonders betroffen sind die in Bayern und Deutschland stark vertretenen kleineren Institute, die beispielsweise Berichterstattungserfordernisse nicht auf viele Schultern verteilen können“, heißt es weiter.

Gold-Plating vermeiden

Bei der europäischen Umsetzung des finalisierten Basel lll-Regelwerks gelte es daher, Augenmaß walten zu lassen und regionale Besonderheiten ange-
messen zu berücksichtigen. Insbesondere sei eine überambitionierte Umsetzung der Regeln, ein sogenanntes Gold-Plating, zu vermeiden, um keine Wettbewerbsnachteile für europäische Banken zu schaffen.

Auch die vergleichsweise kleinteilige Struktur des Bankensektors in Deutschland und seine herausgehobene Bedeutung für die Finanzierung der Wirtschaft müssten angemessene Berücksichtigung in der Regulierung finden, sind sich die Unterzeichner einig. Zur Sicherung der mittelständischen Wirtschaftsstruktur in Bayern und Deutschland sei der Erhalt des Finanzierungszugangs der Unternehmen zwingend notwendig. Banken müssten auch zukünftig fähig sein, ihre Funktion als Finanzierer der Realwirtschaft zu erfüllen. Daher müsse etwa der etablierte KMU-Faktor erhalten bleiben.

MiFID II

„Die Anforderungen aus der Umsetzung der Zweiten Europäischen Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) in deutsches Recht bedeuten einen erheblichen bürokratischen und finanziellen Aufwand für die Kreditwirtschaft“, heißt es in der gemeinsamen Erklärung. Vor dem Hintergrund der insgesamt stark zunehmenden Regulierungslasten sei daher die zeitnahe Evaluierung der MiFID II zu begrüßen.

Dabei gelte es sorgfältig abzuwägen, ob der erzielte Nutzen für die Verbraucher den vom Gesetzgeber angestrebten Zielen entspricht und ob er in-einem angemessenen Verhältnis zu den Implementierungskosten steht. Ein Rückgang des Beratungsangebots für Kunden aufgrund unüberschaubarer Vorschriften beispielsweise sei in niemandes Interesse. „Eine Erhöhung der Praxistauglichkeit der Regeln erscheint dringend geboten“, lautet der abschließende Appell.

DK

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