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(GZ-13-2018)
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► Finanzminister Füracker:

 

Eurozonen-Haushalt geht am tatsächlichen Europa-Problem vorbei

„Europa braucht nicht noch mehr öffentliche Mittel, sondern gute Rahmenbedingungen, um private Investitionen anzukurbeln“, kritisiert Bayerns Finanz- und Heimatminister Albert Füracker die Pläne von Bundeskanzlerin Angela Merkel und Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron.

Der Vorschlag eines Haushalts für die Eurozone geht am tatsächlichen Problem in Europa vorbei. Die EU stellt mit ihren zahlreichen Fonds bereits umfangreiche Mittel für Investitionen zur Verfügung und die extrem lockere Geldpolitik der EZB sorgt am Markt für Liquidität im Überfluss. Es sind vielmehr Strukturreformen nötig, damit diese Mittel gerade in bedürftigen Staaten auch auf fruchtbaren Boden fallen und nicht einfach verpuffen“, betonte Füracker.

Die Regierungschefs von Frankreich und Deutschland haben in ihrer gemeinsamen Erklärung von Meseberg unter anderem einen Haushalt für die Eurozone ins Spiel gebracht. Dieser solle die Wettbewerbsfähigkeit, Annäherung und Stabilisierung in der Eurozone mit Hilfe von Investitionen in Innovationen und Humankapital fördern. Auch neue Investitionen könnten aus diesem Haushalt finanziert werden, heißt es in der Erklärung. Daneben wollen beide Länder einen Europäischen Stabilisierungsfonds für Arbeitslosigkeit für den Fall schwerer Wirtschaftskrisen prüfen. Über den Umfang der Instrumente gab es noch keine Einigung, der Eurozonen-Haushalt solle aber aus nationalen Beiträgen, Steuereinnahmen und europäischen Mitteln finanziert werden.

„Solche Einrichtungen auf EU-Ebene untergraben letztlich die Anreize, auf nationaler Ebene ausreichend Vorsorge zu treffen. Wenn die Krise kommt, gibt es ja schließlich EU-Mittel. Und ob die vereinbarten Regeln, wer wann wieviel bekommt, eingehalten werden, wenn es erst einmal knirscht, ist aufgrund der Erfahrungen der letzten Krise mehr als fraglich“, stellt Füracker fest. Auch mit Blick auf die Finanzierung des Eurozonen-Haushalts ist er skeptisch: „EU-Steuern kommen zur Finanzierung jedenfalls nicht in Frage. Sie sind mit dem Charakter der EU als Staatenbund nicht vereinbar. Das Recht der Besteuerung liegt in der Souveränität der Mitgliedstaaten.“

RED

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