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(GZ-8-2018) 
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► CSU-Arbeitskreis Energiewende:

 

Ad hoc-Empfehlungen für Bayern

Im Auftrag der CSU-Landtagsfraktion hat der AKE energiepolitische ad hoc-Vorschläge „für eine schnelle und öffentlichkeitswirksame Initiierung in Bayern“ ausgearbeitet. Der Fokus ist dabei auf das Marktanreizprogramm, die Wasserkraft, die Energieagenturen und die staatlichen E.ON-Anteile gerichtet.

Erster Vorschlag: Das Marktanreizprogramm der Bundesregierung soll im gleichen Umfang aus Mitteln des Freistaats Bayern aufgestockt werden. „Im Marktanreizprogramm“, so heißt es in der Begründung, „werden viele Projekte für den Einsatz erneuerbarer Energien gefördert. Als Beispiel sei der Ausbau von Wärmenetzen genannt, bei deren Ausbau Bayern im Bundesländervergleich erheblich hinterherhinkt. Wärmenetze sind jedoch ein wichtiger Beitrag zum Gelingen der Energiewende und eine der ganz wenigen Möglichkeiten, vielen Bürgern Bayerns – insbesondere in Ballungsgebieten und Ortskernen – Wärme aus erneuerbaren Energien in ausreichenden Mengen und zu vertretbaren Preisen bereitzustellen.“ Der Ausbau von Wärmenetzen scheitere oft an den hohen Investitionskosten. Gerade die bayerischen Kommunen würden von einer solchen Förderung profitieren, indem mehr Projekte für die Energiewende aufgegriffen bzw. umgesetzt werden können.

Die Umsetzung gestaltet sich aus Sicht des AKE einfach, da sich das Bayerische Aufstockungsprogramm an die Förderrichtlinien und das Antragsverfahren des Bundes anhängen kann. Mit einem solchen bayerischen Aufstockungsprogramm könnten hohe Fördersummen des Bundes nach Bayern gelenkt und Bayern dadurch in der Energiewende weiter nach vorne gebracht werden. Dieser Maßnahme liege ein mit großer Mehrheit positiv beschiedenes Parteitagsvotum aus dem Jahr 2017 zu Grunde.

Wasserkraft stärken

„Wasserkraft sichern und stärken“ lautet eine weitere Empfehlung. Laut AKE hat die Wasserkraft in Bayern traditionell einen hohen Stellenwert. Mit einem Anteil von 34,4 % an der regenerativen Stromerzeugung (2016) sei die Wasserkraft die in Bayern wichtigste erneuerbare Energieform. Seit Jahrhunderten stelle sie eine genutzte und gewohnte Form der Energiegewinnung dar. „Es gilt, die Wasserkraftkapazitäten in Bayern zu sichern und weiter auszubauen, wobei Ökologie und Wirtschaftlichkeit gleichermaßen zukunftsfähig gemacht werden sollen.“

Die Genehmigungsverfahren müssen vereinfacht und erleichtert werden. Überzogene und existenzbedrohende Auflagen gelte es im Sinne der Planungs- und Investitionssicherheit zu verhindern. Beim Ausbau sollten moderne Kleinwasserkraftanlagen, das Repowering von Bestandsanlagen und der Neubau von größeren Kraftwerken umgesetzt werden, ohne dass dabei Anforderungen an die ökologische Verträglichkeit eingebüßt werden. Der Freistaat sollte ein Förderprogramm zur Modernisierung und möglicher Erweiterung der Wasserkraft auflegen.

Darüber hinaus gelte es, die Energieagenturen in Bayern zu optimieren und weiter zu fördern. Begründet wird diese Forderung damit, dass am 31. Dezember 2018 die Grundsätze zur Förderung der Gründung und des Betriebs von Energieagenturen in Bayern außer Kraft treten. Der AKE schlägt vor, diese Förderung zeitnah zu verlängern. Derzeit gibt es elf Energieagenturen, von denen jeweils nur fünf unterstützt werden. An dem Ziel der Förderung von 18 Agenturen müsse festgehalten werden.

Blick auf Energieagenturen

Ebenso sei zu prüfen, inwieweit die Förderung des Betriebs von Energieagenturen ausgebaut werden kann. Hierbei sollten auch Möglichkeiten geschaffen werden, bestehende Agenturen an der Förderung zu beteiligen. Zudem gelte es zu prüfen, ob der Aufbau einer übergeordneten zentralen Dach-Energieagentur auf Landesebene, die als Schnittstelle zwischen Forschung, Politik und Umsetzung vor Ort agiert, sinnvoll ist. Energieagenturen leisteten einen wichtigen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende in den Kommunen. Auch für den gewerblichen Bereich sollten die Energieagenturen Beratungsleistungen erbringen können.

Abschließend wird vorgeschlagen, die E.ON-Beteiligung des Freistaats zu verkaufen. Der AKE begrüßt die vom ehemaligen Staatsminister Markus Söder ins Spiel gebrachte Anteilsveräußerung der staatlichen E.ON-Anteile und schlägt vor, die freiwerdenden Finanzmittel zur Bildung eines kombinierten „Bayerischen Wohnungsbau- und Energiefonds“ zu verwenden, aus dem der staatliche und kommunale Wohnungsbau in Kombination mit Maßnahmen zur Energiewende unterstützt werden soll. Auf diese Weise könne der dringende Bedarf im sozialen Wohnungsbau gedeckt und gleichermaßen ein wichtiger Beitrag zur Energiewende geleistet werden. Darüber hinaus sollten kommunale Energiewendeprojekte unterstützt werden, so z. B. für wegweisende Projekte in der systemisch-vernetzten Sektorenkopplung.

DK

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