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(GZ-5-2018) 
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► Neue Energiesparmaßnahmen für die EU:

 

Keine Mehrbelastung für Städte und Kommunen!

Das Europäische Parlament hat neue Maßnahmen zur Energieeinsparung für den Zeitraum von 2020 bis 2030 beschlossen. So sollen 35 % der Energie in der EU aus erneuerbaren Quellen stammen. Zudem soll mehr auf innovative Energieeffizienzmaßnahmen gesetzt werden. 

Die neuen Ziele für 2030 müssen zeigen, dass es die EU ernst meint mit ihren Klimazielen. Gleichzeitig müssen die Ziele bei den Erneuerbaren Energien und bei der Energieeffizienz machbar bleiben und dürfen nicht zu überzogenen Kostensteigerungen oder Bürokratielasten führen“, so der CSU-Europaabgeordnete Markus Ferber.

Keine Sanierungsquote für öffentliche Gebäude

„Eine verpflichtende Renovierungsquote für öffentliche Gebäude haben wir heute abgelehnt. Wir können nicht den Kommunen neue Lasten aufbürden, für die kein Geld da ist. Zudem würde Wohnraum dadurch weiter verteuert, was in vielen Regionen absolut unvorstellbar ist“, so der schwäbische Europaabgeordnete. „Wir stoßen in vielen Regionen schon heute an die Grenzen des machbaren“, so Ferber. „Darüber hinaus hätte es zu erheblichen Mietkostbelastungen für die Mieter von Sozialwohnungen bedeutet.“

Wenn es nach dem Votum des federführenden Industrieausschusses gegangen wäre, wäre die Sanierungsquote für öffentliche Gebäude in den Mitgliedstaaten auf 3 % erhöht worden: „Für die Wohnraumpolitik in Deutschland und Bayern hätte dies fatale Folgen gehabt.“

Die Richtlinie Erneuerbare Energien und die Energieeffizienz Richtlinie sind das Herzstück der Energiewende Europas. Zusammen mit der Governance-Richtlinie bilden sie eine Säule des Energiepakets der EU zur Schaffung eines gemeinsamen Energiebinnenmarktes.

RED

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