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(GZ-3-2017) 
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 ► Zahlungsdienste-Richtlinie tritt in Kraft:

 

Mehr Innovationen und sinkende Preise

„Mehr Wettbewerb, hoher Datenschutz und sinkende Preise im Zahlungsverkehr”, so fasst der Berichterstatter des Europäischen Parlaments, der CSU-Finanzexperte Markus Ferber, die Ziele der Zahlungsdienste-Richtlinie PSD2 zusammen, die kürzlich in Kraft trat.

Waren, Dienstleistungen oder Spenden über die Mobilfunkrechnung bezahlen oder die Kinorechnung online abwickeln: Durch die Digitalisierung verändert sich auch der Markt der Zahlungsdienstleistungen. Neben den klassischen Zahlungen in Bar oder über das Bankkonto drängen neue Anbieter auf den Markt und neue Möglichkeiten, wie Zahlungen getätigt werden können, entstehen.

Um den Verbraucher- und Datenschutz auch bei den neuen Diensten zu sichern, trat Mitte Januar 2018 die EU-Zahlungsrichtlinie PSD in Kraft. „Mit diesem Rechtsakt ändern sich die Rahmenbedingungen im europäischen Zahlungsverkehr umfassend – vor allem zugunsten des Verbrauchers“, erklärte der CSU-Europaabgeordnete und Berichterstatter des Europäischen Parlaments, Markus Ferber.

Datenschutz im Fokus

Das Thema Datenschutz war Markus Ferber dabei ein besonderes Anliegen: „Erstmals gibt es klare europaweite Vorgaben für die Sicherheitsanforderungen, die bei der Auslösung und Verarbeitung elektronischer Zahlungen greifen. Durch die neue Richtlinie ist klar, dass die höchsten Sicherheits- und Datenschutzstandards gelten. Diese Rechtssicherheit ist im Sinne aller Beteiligter“

Richtlinie PSD2

Die Richtlinie PSD2 sieht vor, dass Banken Kontendaten ihrer Kunden Drittanbietern zur Verfügung stellen, „wenn der Kunde das möchte“, betont der CSU-Finanzexperte. Die Kunden haben dann die Möglichkeit, Überweisungen und andere Bankdienstleistungen nicht mehr nur über ihre Bank abwickeln zu können, sondern auch über deren Konkurrenz. „Damit öffnen wir den Markt für Zahlungsdienstleistungen und setzen Anreize zu mehr Innovationen und sinkenden Preisen im Zahlungsverkehr.“ 

RED

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