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(GZ-3-2017) 
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 ► Für sozial gerechte Wohnraumversorgung:

 

Roadmap Bodenpolitik

 

Eckpunktepapier von Difu und vhw Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung

Vor allem in wachsenden Stadtregionen ist Boden in Deutschland mittlerweile ein knappes Gut. Bürger mit geringen und mittleren Einkommen haben inzwischen zunehmend Probleme, bezahlbaren Wohnraum zu finden. Vor diesem Hintergrund erarbeitete der Expertenkreis „Zukunftsfragen der Bodenpolitik“ unter Federführung des Deutschen Instituts für Urbanistik (Difu) und dem Bundesverband für Wohnen und Stadtentwicklung e.V. vhw eine bodenpolitische Agenda für die Jahre 2020 – 2030. Sie zeigt, warum Deutschland auch im Sinne von Klimaanpassung und Klimaschutz dringend eine sozial gerechtere Stadtentwicklungs- und Bodenpolitik benötigt.

In der „Roadmap Bodenpolitik“ werden neun Kernforderungen gestellt, die aus Sicht der Experten aus Forschung, Verwaltung, Politik, Judikative und Planungsbüros dringend aufzugreifen sind, um einen nachhaltigen und sozial verantwortungsvollen Umgang mit dem knappen Gut Boden zu sichern.

So müsse die Liegenschaftspolitik konsequent eingesetzt werden, um eine gemeinwohlorientierte Nutzung von Grund und Boden zu erreichen. Bund, Länder und Kommunen müssten dies bei ihrer Vergabepraxis berücksichtigen. Auch wird für die Einrichtung eines Bodenund Infrastrukturfonds plädiert. Mit Bodenfonds könnten Spielräume der Stadtentwicklung geschaffen und langfristig gesichert werden, indem ein Sondervermögen (Wohnbau-, Gewerbeflächen) aufgebaut wird. Bund und vor allem die Länder seien hier gefordert.

Kommunale Handlungsfähigkeit stärken

Ferner gilt es nach Ansicht des Expertenkreises, die Handlungsfähigkeit der Kommunen zu stärken: Hierfür seien die planungsrechtlichen Instrumente zu schärfen, z.B. durch die Weiterentwicklung des kommunalen Vorkaufsrechts, die Stärkung der Gemeinwohlziele in der Innenentwicklung, die Erweiterung der bauplanungsrechtlichen Festsetzungsmöglichkeiten sowie die zeitnahe Einführung einer Innenentwicklungsmaßnahme.

Um die Bodenentwicklung besser zu steuern, müssten außerdem neue Modelle der Besteuerung genutzt werden: Die Grundsteuer sollte durch eine Bodenwert- und Bodenflächensteuer ersetzt und die Grunderwerbsteuer auf das Niveau von 2006, d.h. auf 3,5 Prozent gesenkt werden. Die Einnahmeverluste der Länder seien durch Kompensationszahlungen des Bundes auszugleichen. In jedem Fall sollte insbesondere der kommunale Zwischenerwerb steuerbefreit werden, um die erforderliche aktive gemeinwohlorientierte Liegenschaftspolitik zu entlasten.

Darüber hinaus wird dazu geraten, die interkommunale Zusammenarbeit zu forcieren. Hohe Bodenpreise und Schwierigkeiten bei der Baulandmobilisierung seien vielerorts nicht nur ein Problem der Kernstädte, sondern gesamter Stadtregionen mit einer Vielzahl von Städten und Gemeinden. Deren verbindliche und wirksame Kooperation sei nicht erst heute für Wohnungsversorgung, Mobilität und Freiraumqualität unverzichtbar. Freiwillige und informelle Prozesse und Projekte wie z.B. regionale Bündnisse für Wohnungsbau und Mobilität oder regionale Zweckverbände bzw. Entwicklungsgesellschaften seien dazu ebenso erforderlich wie eine Stärkung der formellen Regionalplanung oder eines aktiven Regionalmanagements. Sie könnten eine wichtige Funktion als Anstoßgeber und Moderatoren haben.

Anreize zur interkommunalen Kooperation

Die Länder seien deshalb gehalten, die Instrumente der Landes- und Regionalplanung zu schärfen und die zuständigen Stellen personell und finanziell zu stärken. Anreize zur interkommunalen Kooperation in der Ausgestaltung von Förderprogrammen müssten erhalten und weiterentwickelt werden.

Regionale Boden- und Infrastrukturfonds als Sondervermögen können aus Expertensicht die gezielte Baulandbereitstellung und Erschließung für Wohnungsbau und soziale Infrastruktur (z.B. durch die Nutzung großer Konversionsflächen) auch bei kleinteiligen kommunalen Strukturen gewährleisten. Sie trügen auch zu einem fairen interkommunalen Vorteils- und Lastenausgleich bei.

Zudem sei über eine effektivere Planungsgrundlage nachzudenken. Eine verpflichtende gemeinsame Flächennutzungsplanung von Gemeinden eines engeren Verflechtungsraumes, um ein regionales Rahmenkonzept für die Siedlungsentwicklung zu schaffen, könnte ein geeigneter Ansatz sein.

DK

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