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(GZ-21-2017)
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► IDACON 2017 in München:

 

Fokus auf Datenschutz-Grundverordnung

 

Bereits zum 17. Mal fand der Branchentreff und Datenschutzkongress IDACON in München statt. Gerade jetzt im Zuge der europäischen Datenschutz-Grundverordnung war diese Veranstaltung ein Muss für Verantwortliche im Datenschutz. 

Zahlreiche namhafte Experten aus Unternehmen, Behörden und Verbänden traten an, um alle derzeit heiß diskutierten Themen rund um das Thema Datenschutz zu beleuchten und gemeinsam mit den Teilnehmern konkrete Lösungsansätze für die Praxis zu diskutieren. Durch das Programm führten die Kongressleiter Dr. Eugen Ehmann (Regierungsvizepräsident von Mittelfranken) und Daniela Duda (Geschäftsführerin Rehm Datenschutz GmbH).

Schwerpunktthemen

Themen wie „Transatlantischer Datenverkehr und Verantwortlichkeiten im grenzüberschreitenden Personalmanagement“, „Datenpannen, Bußgeldpraxis, Verletzung der Datensicherheit in der DS-GVO“, „Künstliche Intelligenz, IT Sicherheit und der „Stand der Technik“ im Fokus“, „Anpassung von Betriebsvereinbarungen, Einwilligung im Arbeitsrecht und Auskunftsrechte“, „Besucherdokumentation, Telearbeit, Direktmarketing und EPrivacy-Verordnung in der Praxis“ und „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten, Datenschutz-Folgeabschätzung und Pflichtenkatalog des Art. 32 DS-GVO“ standen im Mittelpunkt. Begleitet wurde der Kongress auch dieses Jahr wieder von einer Fachausstellung mit namhaften Dienstleistern.

Herrmanns Grußwort

Wie Innenminister Joachim Herrmann in seinem Grußwort betonte, bestimme die EU-Datenschutzreform mehr noch als der technologische Wandel oder die immer alltäglichere Bedrohung unserer Daten durch Cyberattacken die Diskussionen und Arbeitsplanungen der Datenschützer. Mit ihrer strikten Anwendung ab dem 25. Mai 2018 setze die DatenschutzGrundverordnung „einen klaren, nicht mehr verhandelbaren Zielpunkt, dem sich weder die Datenschutzgesetzgebung in Bund und Ländern noch die Rechtsanwender entziehen können“. Gerade für ein hoch entwickeltes Land wie Deutschland mit seiner differenzierten Datenschutzgesetzgebung und seinen ebenso fortschrittlichen wie anspruchsvollen IT-Anwendern bedeute dieser Anpassungsprozess eine außerordentliche Herausforderung.

Intensiver Dialog nötig

„Dabei dürfen aber weder die Rechtspolitik noch die Rechtspraxis aus den Augen verlieren, dass es nicht nur darum gehen darf, notwendige Bereinigungen, Änderungen und Neuerungen form- und zeitgerecht abzuschließen“, fuhr Herrmann fort. Vielmehr müsse es auch darum gehen, den Betroffenen ein verlässliches Schutzniveau und den Verantwortlichen zukunftsfähige Rahmenbedingungen zu bieten, um die unverzichtbaren Grundbedingungen für das Gelingen der Digitalisierung zu schaffen. Diese Aufgabe könne nur durch einen intensiven Dialog aller Akteure gelingen.

DK

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