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(GZ-11-2017)
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► Ergebnisse der Steuerschätzung vom Mai 2017:
 
Steuereinnahmen sorgen für ein positives Stimmungsbild
 

Bund, Länder und Gemeinden können auch in den kommenden Jahren als Folge der guten Konjunktur mit wachsenden Steuereinnahmen rechnen. Allerdings ergeben sich mit Blick auf die Dynamik auf der Ausgabenseite keine zusätzlichen finanziellen Spielräume für die bayerischen Städte und Gemeinden. 

Für das Jahr 2017 erwarten die Steuerschätzer für den Gesamtstaat Steuereinnahmen in Höhe von 732,4 Milliarden Euro. Das wäre ein Plus von 3,8 Prozent gegenüber dem Vorjahr und ein Zuwachs von 7,9 Milliarden Euro im Vergleich zur vorangegangenen Novemberschätzung. In den Folgejahren (2018 mit 2021) soll der Aufwuchs zwischen 3,4 und 4,2 Prozent liegen. Die Gemeinden können mit einem bundesweiten Gesamtsteueraufkommen von 103,7 Milliarden Euro kalkulieren (+ 5 Prozent). Überträgt man die Ergebnisse auf die bayerischen Städte und Gemeinden, so steigen die Steuereinnahmen (Netto) im Jahr 2017 um 4,8 Prozent auf 18,67 Milliarden Euro. Bei der Gewerbesteuer (Netto) gehen die Steuerschätzer für das laufende Haushaltsjahr von einem Zuwachs um 2,7 Prozent auf 8,16 Milliarden Euro aus. Allerdings sind in den Prognosen rechtsprechungsbedingte Mindereinnahmen enthalten, die nicht flächendeckend zu Gewerbesteuerrückzahlungen führen werden. Die tatsächliche Entwicklung bleibt abzuwarten, für die kommenden Jahre gehen die Steuerschätzer beim Nettoaufkommen der Gewerbesteuer von Steigerungsraten zwischen 2,9 und 4,9 Prozent aus.

Bei der zweitgrößten Steuereinnahmesäule, dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer, zeichnet sich aufgrund der guten Lage auf dem Arbeitsmarkt und steigenden Bruttolöhnen und Bruttogehältern auch für die nächsten Jahre ein deutliches Wachstum ab. Im Jahr 2017 erwarten die Steuerschätzer ein Plus von 5,6 Prozent, was in Bayern zu einem Gesamtaufkommen von 7,6 Milliarden Euro führen würde. Der weitere Aufwuchs im Schätzzeitraum 2018 mit 2021 (3,8 – 5,8 Prozent) ist ebenfalls beachtlich. Nach dem aktuellen Prognoseszenario würde das Gesamtaufkommen (9,34 Milliarden Euro) im Jahr 2021 gleichauf mit der Netto-Gewerbesteuer liegen. Die Entwicklung, wonach die Einkommensteuerbeteiligung die Gewerbesteuer als wichtigste Einnahmequelle im Haushalt ablöst, hat sich in den letzten Jahren verstärkt.

Zwar kommt dem Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer am Gesamtsteueraufkommen eine untergeordnete Bedeutung zu (Anteil am Gesamtsteueraufkommen lag 2016 bei weniger als 5 Prozent), dennoch ist ein Hinweis auf die deutlichen Sprünge in den Jahren 2017 (+ 25 Prozent) und 2018 (+ 23,7 Prozent) angebracht. Dieser stufenweise Aufwuchs resultiert aus Bundesmitteln zur Entlastung der kommunalen Ebene, die in wesentlichen Teilen über den Umsatzsteueranteil der Gemeinden transferiert werden.

Nicht nachvollziehbar ist, warum die Steuerschätzer in den Jahren ab 2020 von einer gleichbleibenden Gewerbesteuerumlagebelastung (aktuell 68,5 Prozentpunkte) ausgehen. Die Rechtslage nach dem Gemeindefinanzreformgesetz ist eindeutig. Demnach reduziert sich die Gewerbesteuerumlage ab 2020 um den Anteil der Solidarpaktumlage (=29 Prozentpunkte). Die Kommunen vertrauen darauf, dass die erhöhte Umlagenbelastung tatsächlich wegfällt und damit ein höherer Anteil an der Gewerbesteuer in den kommunalen Haushalten verbleibt. Trotz des positiven Stimmungsbilds auf der Steuereinnahmeseite bleiben die finanziellen Handlungsspielräume der Städte, Märkte und Gemeinden begrenzt, weil auf der Ausgabenseite eine ähnliche steigende Dynamik festzustellen ist. Hinzu kommt ein enormer kommunaler Investitionsbedarf, der den Druck auf der Ausgabenseite noch verstärkt.

IBSt

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