Aus den Kommunenzurück

(GZ-8-2018) 
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► Vollversammlung des Bayerischen Jugendrings:

 

Mehr Demokratie für Jugend wagen

Erfolgreiche kommunale Jugendpolitik ermöglicht wirkungsvolle Beteiligung auf Augenhöhe und soziale Teilhabe, schafft Freizeit und Freiraum und nimmt die Vielfalt junger Menschen wahr. Der Bayerische Jugendring (BJR) hat auf seiner Vollversammlung im schwäbischen Babenhausen die Kommunen aufgerufen, den Interessen und Bedürfnissen junger Menschen mit besonderer Aufmerksamkeit zu begegnen. Eine gute, eigenständige Jugendpolitik stelle einen entscheidenden Standortfaktor für Gemeinden, Städte, Märkte und Landkreise dar.

„Jugendpolitik ist Querschnittspolitik und muss deshalb Chefsache sein“, heißt es in einem der zahlreichen Beschlüsse. Für eine eigenständige Jugendpolitik auf kommunaler Ebene gibt der BJR folgende Empfehlungen:

  • Regelmäßige fach- und sachgerechte Jugendhilfeplanungen sind Impulsgeber für die Weiterentwicklung einer eigenständigen Jugendpolitik von Städten, Gemeinden und Landkreisen.
  • Jugendhilfeausschüsse befassen sich kontinuierlich und zielgerichtet mit der Lebenssituation und den Problemlagen junger Menschen. Sie beraten, unterstützen und fördern Städte und Gemeinden bei der Entwicklung einer Jugendpolitik auf kommunaler Ebene.
  • Als Unterausschüsse von Stadtund Gemeinderäten ergeben sich durch Jugendausschüsse konkrete Beteiligungsmöglichkeiten für Jugendliche in Kommunen.
  • Jugendbeauftragte, aus der Mitte des Stadt- bzw. Gemeinderats gewählt, sind in allen Städten, Märkten und Gemeinden als Ansprechpartner für die Jugendpolitik zu benennen.
  • Die Vielfalt an Beteiligungsmöglichkeiten und -rechten für junge Menschen in den Kommunen ist auszubauen. Dafür formuliert der BJR klare Qualitätskriterien wie etwa Verbindlichkeit, Lebensnähe, Öffentlichkeit, Begleitung und konkrete Zielsetzungen.

Um dem Beteiligungsanliegen von Kindern und Jugendlichen eine kommunalrechtliche Grundlage zu verschaffen, fordert der Bayerische Jugendring die Ergänzung der Bayerischen Gemeindeordnung um einen Artikel zur Beteiligung von Kindern und Jugendlichen. Konkret sollten folgende Partizipationsmöglichkeiten für junge Menschen in der Bayerischen Gemeindeordnung verankert werden:

  • Gemeinden bieten verpflichtend jährliche Beteiligungsformate für Kinder und Jugendliche an.
  • Die Gemeinden legen Rechenschaft darüber ab, wie die Interessen junger Menschen bei Planungen und Vorhaben berücksichtigt worden sind. Die Rechenschaftspflicht stärkt das Gefühl von Handlungswirksamkeit, stellt Verbindlichkeit her und erhöht die Transparenz.
  • Junge Menschen haben das Recht, selbst Beteiligungsformate zu beantragen. Eigeninitiative und situationsspezifische Beteiligung auch außerhalb eines festgeschriebenen Turnus wird damit möglich gemacht.
  • Die Empfehlungen junger Menschen werden innerhalb von drei Monaten im Gemeinderat behandelt und machen das Verfahren damit zeitlich überschaubar und erfahrbar.
  • Vertreter junger Menschen erhalten ein Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht im Gemeinderat.

Teilnahme an Bürgerversammlungen

Auch nicht volljährige Einwohner sollen nach Ansicht des BJR an Bürgerversammlungen teilnehmen dürfen. Da Jugendliche von Wahlen als der zentralen politischen Beteiligungsform ausgeschlossen sind, fordert die Organisation zudem eine Wahlalterabsenkung auf allen Ebenen auf das 14. Lebensjahr. Bei allen Gesetzesvorhaben sei durch einen Jugend-Check zu prüfen, inwieweit deren Auswirkungen die Interessen und Belange junger Menschen berücksichtigen.

Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt rückt

Vollversammlung für einen Perspektivwechsel im öffentlichen Diskurs über Flucht und Asyl ausgesprochen. „Statt negative Stereotypen zu produzieren und Ausgrenzung zu prägen“, sprachen sich die Delegierten dafür aus, die bayerische Migrationsgesellschaft für alle gerechter zu gestalten. Vielfalt in der deutschen Gesellschaft sei längst Realität und müsse für ein menschenfreundlicheres Klima in der Flüchtlingspolitik auch so anerkannt werden. Die Jugend(verbands)arbeit Bayerns fordert eine „Politik, die den Menschen in den Mittelpunkt rückt und nicht ausschließlich von Defiziten, Problemen und Abgrenzung spricht“.

Auch plädiert das Gremium des BJR unter anderem dafür, die ehrenamtliche Arbeit mit Geflüchteten anzuerkennen: mit einer professionellen, langfristigen Begleitung und ausreichender finanzieller Ausstattung, mit einer zukunftsorientierten Politik und einer positiven Berichterstattung. Statt das Augenmerk auf Abgrenzung und Abschottung zu legen, sollte die deutsche und europäische Außenpolitik gemeinsame Werte betonen und Menschen auf der Flucht Schutz geben. Geflüchtete Kinder und Jugendliche benötigten besonderen Schutz, unter anderem Freiräume und Entwicklungsmöglichkeiten. Dafür sei beispielsweise eine bessere Versorgung in Gemeinschaftsunterkünften notwendig.

An Klimazielen festhalten

Die Bundesregierung wurde schließlich von der Vollversammlung dazu aufgefordert, an den nationalen Klimazielen für 2020 festzuhalten. Eine Reduzierung der Erderwärmung auf unter zwei Grad sei für die Lebensbedingungen für zukünftige Generationen weltweit von großer Bedeutsamkeit. Daher machten sich die Delegierten für einen konkreten Aktionsplan stark, der glaubwürdig macht, dass die Klimaziele eingehalten werden.

DK

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