40. Seminar für Führungskräfte der
Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft in Bad Wiessee
Erneut abwechslungsreich war die Themenpalette des längst zur Tradition gewordenen Seminars für Führungskräfte der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft in Bad Wiessee. Bei der von der „Kommunalwerkstatt“ des Bayerischen Gemeindetags durchgeführten fünftägigen Veranstaltung unter der bewährten Seminarleitung von Direktor Dr. Heinrich Wiethe-Körprich standen Fachleute aus Ministerien, Ämtern und der privaten Wirtschaft zu aktuellen technischen, rechtlichen und organisatorischen Fragen der Versorgungs- und Entsorgungswirtschaft Rede und Antwort.
Die Themen reichten von der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, dem Kommunalabgabenrecht und der interkommunalen Zusammenarbeit über Feuerwehrfragen, Kommunales Marketing, Kläranlagenüberwachung und Wasserrechtsfragen bis hin zu aktuellen kommunalrelevanten Themen aus der Sicht der Landespolitik.
Neues Wasserrecht
Wie Stefan Graf vom Bayerischen Gemeindetag bemerkte, stellt das am 1. März in Kraft getretene neue Wasserrecht einen Umbruch für die kommunalen Ver- und Entsorger dar. Der sorgsame Umgang mit dem Trinkwasser sei dabei ein zentrales Thema, ebenso wie die Wasserschutzgebiete. Grundsätzlich angestrebt wird künftig die ortsnahe Versickerung von Niederschlagswasser. Ist die Ableitung von Niederschlagswasser über Kanäle erforderlich, soll bei neuen Kanalnetzen und neuen Baugebieten keine Vermischung mit dem Schmutzwasser erfolgen. Die Gemeinden sollen künftig auch Abwasserbeseitigungskonzepte aufstellen. Die Überwachung durch die Technische Gewässeraufsicht soll künftig an die Kläranlagenbetreiber weiterverrechnet werden. Denkbar ist auch eine Übertragung an private Sachverständige. Graf wertete den Rückzug des Staates zu Lasten der Kommunen als besorgniserregend.
Wichtige Hürde
Dr. Michaela Schmitz, Bevollmächtigte für Wasserwirtschaft beim Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.V., verwies darauf, dass mit der Verabschiedung des CCS-Gesetzes durch das Bundeskabinett eine wichtige Hürde genommen worden sei. Erneute Wettbewerbsverzerrungen gegenüber anderen europäischen Ländern sollten vermieden und deutschen Unternehmen die Einführung einer klimaschutztechnischen Innovation ermöglicht werden.
Die EU-CCS-Richtlinie regelt den gesetzlichen Rahmen für die CO2-Abscheidung, den Transport und insbesondere die Ablagerung im Untergrund. Damit wird erstmals ein rechtlicher Rahmen für diese neue Technologie geschaffen. Er sieht vor, dass Unternehmen, die CO2 zum Beispiel in tiefen geologischen Formationen ablagern wollen, umfangreiche Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen und den zuständigen Behörden nachweisen müssen, dass die CO2-Ablagerung sicher und umweltverträglich stattfindet. Die Behörden müssen jede dauerhafte Ablagerung von CO2 genehmigen; ein Anspruch eines Unternehmens auf Genehmigung besteht nicht.
Verantwortung
Aus Sicht der Wasserwirtschaft formulierte Schmitz folgende Fragen zur CO2-Speicherung: Können schädliche Stoffe bei Bohrungen oder Verletzungen der Deckschichten von Speichern sowie Perforierung in Grundwasserhorizonte eingetragen werden? Wie können ausreichende Kenntnisse von Bohrfirmen über die geologischen Rahmenbedingungen vor Ort sichergestellt werden? Erhalten alle die zuständigen Umwelt (Wasser)- und Gesundheitsbehörden sowie die betroffenen Wasserver- und -entsorger Informationen über Bohrungen/Untersuchungen/ Leitungsverlegungen insbesondere in Wasserschutz- und -einzugsgebieten? Werden Wasserwirtschaft und Behörden bei der Erstellung der Anforderungen an CCS-Speicherung und Leitungsverlegung einbezogen?
Was EU-ordnungspolitische Initiativen anbelangt, so vertritt der BDEW folgende Positionen:
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Verantwortung und Gestaltungsoption muss bei den Kommunen bleiben.
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Die Entscheidungshoheit der Kommunen muss gewahrt bleiben.
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Der Klärungsbedarf der offenen Fragen, die durch EuGH-Urteile entstanden sind, ist zu prüfen.
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Wenn Rechtssicherheit in anderen Sektoren nur durch Ausschreibungspflichten möglich ist, dann muss es Ausnahmen für die Wasserwirtschaft geben.
Der Präsident des Bayerischen Landesamtes für Umwelt (LfU), Professor Albert Göttle, der sich mit „Aktuellem aus der Wasserwirtschaft“ befasste, sprach sich u. a dafür aus, das Regenwasser von befestigten Flächen möglichst naturnah zu bewirtschaften. Bislang werde das meiste Regenwasser in Kanälen gesammelt. Wo immer möglich, sollte Niederschlagswasser nicht gesammelt und zur Kläranlage geleitet werden, sondern dem Wasserkreislauf an Ort und Stelle wieder zugeführt werden. Vor allem die naturnahe Regenwasserbewirtschaftung beispielsweise durch oberirdische Versickerungen, mit Gründächern oder einer Regenrückhaltung weise eine günstige Umweltbilanz auf. Sie unterstütze die Grundwasserneubildung, verbessere das Kleinklima und entlaste die Kanalnetze. Außerdem verringere sie den Anteil, der nach einem Regenereignis oberirdisch abfließt. Eine konsequente Regenwasserbewirtschaftung leiste damit einen positiven Beitrag zum Hochwasserschutz, vor allem in kleinen Einzugsgebieten von Bächen.
Dringende Baumaßnahmen
Mit Themen rund um die Feuerwehr wartete Verwaltungsdirektor Wilfried Schober vom Bayerischen Gemeindetag auf. Er berichtete unter anderem, dass Bayerns Gemeinden und ihre Feuerwehren demnächst mehr Geld vom Staat für Neu- und Erweiterungsbauten von Feuerwehrgerätehäusern bekommen. Dringend anstehende Baumaßnahmen bei den Feuerwehren könnten somit leichter geleistet werden als bisher. Danach erhalten die Kommunen bei Neubauten für den ersten und zweiten Stellplatz je 46.500 Euro, für den dritten bis fünften Stellplatz je 57.000 Euro und für den sechsten bis neunten Stellplatz je 70.000 Euro. Bei Erweiterungen und Umbauten sind es 23.250, 28.500 oder 35.000 Euro. Der Investitionsbedarf gerade bei den größeren Feuerwehren soll nachhaltig abgefedert werden. Gleichzeitig kommen aber auch die vielen Ortsfeuerwehren in Bayerns Gemeinden in den Genuss eines höheren Staatszuschusses.
Die Wasserwerksnachbarschaften Bayern befinden sich unter einem neuen Dach. Im April 2009 erhielt der seit 1994 bestehende und von den kommunalen Spitzenverbänden, der Wasserwirtschaftsverwaltung, der Gesundheitsverwaltung und den Fachverbänden getragene Zusammenschluss, der die Weiterbildungen zahlreiche Wasserversorgungsunternehmen erreicht habe, nun auch eine entsprechende Rechtsform. Den Vorsitz übernahm Dr. Julian Thimet vom Bayerischen Gemeindetag, die beim Bad Wiesseer Seminar auch zu diesem Thema referierte.
Erfahrungsaustausch und Informationsmaterial
Das Angebot der WWN richtet sich in erster Linie an das technische Personal der Wasserversorgungsunternehmen, wie zum Beispiel Wassermeister, Wasserwarte und Facharbeiter. Fachkenntnisse sollen durch Vorträge, Erfahrungsaustausch und die Bereitstellung von Informationsmaterial vermittelt, grundlegende Fertigkeiten für die betriebliche Arbeit in der Praxis geübt werden. Gleichzeitig will man zur Nachbarschaftshilfe anregen. Bei den Wasserwerksnachbarschaften handelt es sich also quasi um ein Netzwerk der Trinkwasserversorger. Die Fortbildungsmaßnahmen werden ortsnah angeboten, daher werden sie auf Landkreisebene organisiert. Kommunale Spitzenverbände, die Wasserwirtschaftsverwaltung, die Gesundheitsverwaltung und Fachverbände sind die Träger der Wasserwerksnachbarschaften und daher auch im Beirat vertreten.
Dr. Jürgen Busse, geschäftsführendes Präsidialmitglied des Bayerischen Gemeindetags, befasste sich in seiner kommunalpolitischen Rundschau unter anderem mit dem Thema Breitbandanschluss im ländlichen Raum. In vielen Gesprächen mit Vertretern des Bayerischen Wirtschaftsministeriums habe der Gemeindetag ein nachhaltiges Ausbauprogramm gefordert. Notwendig sei eine Bundesratsinitiative, damit die Breitbandversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge festgeschrieben wird, so Busse. In Bayern müsse im ländlichen Raum die Förderung höher ausfallen als im städtischen Gebiet. Zudem sei eine Bestandsaufnahme notwendig, wie sich die Breitbandversorgung bei Betrieben und Freiberuflern tatsächlich darstellt.
Mit Blick auf das Landesentwicklungsprogramm Bayern erachtete Busse unter anderem folgende Punkte als „regelungsbedürftig“:
- Wichtige politische Grundpositionen (z. B. Prinzip der Gleichwertigkeit, Vorrangprinzip für den ländlichen Raum)
- Raumaufteilung und das „Zentrale-Orte-Prinzip“ sollten grundsätzlich hinterfragt werden. Die demographische Entwicklung sollte eine deutlich größere Rolle spielen.
- Fachliche Aussagen können verschlankt und von „lyrischen“ Teilen befreit werden.
- Alle Grundsätze tragen die Vermutung der Verzichtbarkeit in sich. Die Planungshoheit sollte gestärkt und örtliche Lösungen sollten verstärkt berücksichtigt werden.
- Regelung für den großflächigen Einzelhandel auf Grundlage des Gemeindetags-Vorschlags aus dem Jahr 2006 (Schwellenwerte in Kleinzentren und Gemeinden ohne zentrale Funktion für Waren des täglichen Bedarfs zulässig bis 1.200 qm Verkaufsfläche und Waren des sonstigen Bedarfs bis 1.500 qm Verkaufsfläche).
- Die Planungsebene der regionalen Planungsverbände sollte als Plattform für übergemeindliche Kooperationen grundsätzlich erhalten werden.
- Überlegenswert wäre, landespolitische Zielaussagen auch über landesplanerische „Pakte“ zu formulieren.
Kleinkindbetreuung
Was schließlich die Entwicklung der Ausgaben für die Kleinkinderbetreuung anbelangt, so wollen Bund und Länder mit den Gemeinden bis 2013 für 35 % der Krabbelkinder Betreuungsplätze schaffen. Bundesweit kosten diese 750.000 Plätze nach Schätzung des Deutschen Städte- und Gemeindebundes 3,1 Mrd. Euro (Schätzung Bund 2,3 Mrd. Euro). Nach einer forsa-Umfrage wird wegen des Rechtsanspruchs der Bedarf auf bis zu 65 % geschätzt. Dies bedeutet Busse zufolge, „dass über die Quote von 35 % hinaus nochmals ca. 630.000 Plätze geschaffen werden müssen“. Dies aber sei finanziell nicht leistbar und zudem stünden die bundesweit notwendigen 150.000 Erzieherinnen und Tagespflegepersonen nicht zur Verfügung.„Daher fordern wir, den Rechtsanspruch zeitlich zu verschieben und eine Revisionsklausel einzuführen“, so Busse abschließend.
DK (GZ-12-10)
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