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Hände weg von der Gewerbesteuer |
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Donnerstag, 17. Dezember 2009 |
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Liebe Leserinnen und Leser,
Die Städte und Gemeinden müssen gerade in der derzeitigen Finanz- und Wirtschaftskrise voll handlungsfähig bleiben. Bürger und Wirtschaft erwarten mit Recht, dass die Kommunen ihre wichtigen Aufgaben wie die Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit, den Ausbau der Kinderbetreuung, die Bildung oder die Bereitstellung einer guten Infrastruktur erfüllen können. Deshalb darf die Gewerbesteuer als wichtigste Steuer der Kommunen nicht angetastet werden.
Die Finanzlage vieler Städte und Gemeinden ist dramatisch. 2009 brechen von bisher 41 Milliarden Euro Gewerbesteuer brutto voraussichtlich 7,4 Milliarden Euro weg – das sind rund 18 Prozent. Ab 2010 müssen die Kommunen bis 2013 voraussichtlich Defizite zwischen Einnahmen und Ausgaben von jeweils mehr als 10 Milliarden Euro befürchten. Die zusätzlich von der Koalition geplanten Steuerentlastungen für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen würden bei den Kommunen Steuerausfälle von voraussichtlich rund 3,6 Milliarden Euro jährlich verursachen.
Die Kommunen vertrauen auf die klare Zusage von Bundeskanzlerin Angela Merkel vom 26. Mai 2009 in Berlin: „Ich habe auf dem Deutschen Städtetag eine Zusage gemacht, die wir auch halten werden. Die Gewerbesteuer bleibt unangetastet.“
Gerade auch durch Maßnahmen im Rahmen der jüngsten Unternehmenssteuerreform hat die Gewerbesteuer in den vergangenen Jahren an Stabilität und an Aufkommensstärke gewonnen. Zu nennen sind insbesondere die Begrenzung der Verlustabzugsmöglichkeiten, die Zinsschrankenregelung sowie die anteilige Hinzurechnung von Finanzierungsaufwendungen. All diese Maßnahmen haben dazu beigetragen, dass heute auch wieder Großbetriebe und nicht mehr nur kleine und mittlere Unternehmen systematisch zur Gewerbesteuer herangezogen werden können. Diese Regelungen dürfen auf keinen Fall zurückgenommen werden.
Die Städte fordern im Gegenteil folgende Maßnahmen zur Stärkung der Gewerbesteuer:
- Weitere Maßnahmen zur Verbreiterung der Bemessungsgrundlage,
- Beendigung der gewerbesteuerlichen Organschaft,
- Beendigung der Steuerfreiheit von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften.
Eine gesetzgeberische Demontage der Gewerbesteuer würde die kommunale Leistungsfähigkeit ernsthaft gefährden. Gerade in wirtschaftlich schwierigen Zeiten müssen sich jedoch die Bürgerinnen und Bürger und die Wirtschaft auf die Städte und Gemeinden verlassen können. Deshalb gilt: Hände weg von der Gewerbesteuer!
Ihr
Gerhard Weber
(GZ-24-09)
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