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Marginalien zum ersten Gutachten des Zukunftsrates |
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Donnerstag, 3. März 2011 |
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Liebe Leserinnen und Leser,
„Blick zurück in die Zukunft“: Dieser Slogan drängt sich auf, wenn man die kürzlichen Aussagen des Zukunftsrates kritisch betrachtet. Hat es denn nicht Zeiten eines schnellen aufstrebenden Freistaats Bayern, etwa in den siebziger und achtziger Jahren, gegeben, in denen das Verhältnis von Ländlichem Raum und Verdichtungsräumen mit solider wissenschaftlicher Begleitung von einer zukunfts-orientierten Politik und Verwaltung professionell gehandhabt wurde? Gab es da nicht eine an den nachvollziehbaren Grundlagenermittlungen der Landesplanung orientierte, regionalisierte, mittelfristige Finanzplanung mit einer eindeutigen Leitvorstellung, die da formulierte: „Raumstrukturell wirksame Finanzmittel der öffentlichen Hand sind so einzusetzen, dass sie absolut gesehen zwar überwiegend in die Verdichtungsräume fließen, dass pro Kopf der Bevölkerung aber ein deutliches Delta mehr dem ländlichen Raum gewährt werden muss.“ Die Politik war also insgesamt darauf ausgerichtet, „die Räume zu halten.“ Im weiteren Verlauf ist sie aber, jedenfalls faktisch, mehr und mehr von diesem Prinzip abgerückt, was auch auf den Umstand zurückzuführen sein mag, dass in wirtschaftlich schwierigen Zeiten andere Prioritäten gesehen werden.
Neuerdings hört man, dass maßgeblichen Vertretern der Landespolitik das Verständnis für Vorausschau und Gesamtschau nicht näher zu bringen ist. Es würde auch hohe intellektuelle Ansprüche erfordern, wollte man das Ressortprinzip sachgerecht relativieren, um die Fachpolitiken koordinieren zu können und die Politik auf Zeiträume über die jeweilige Legislaturperiode hinaus auszurichten. Das würde aber ein kompliziertes Nachdenken über Sinn, Art und Ausmaß staatlicher Lenkung erfordern. Um so erstaunlicher ist es, dass der von der Staatsregierung eingesetzte Zukunftsrat trotz eines ihm eingeräumten weiten Themenspektrums in seinem ersten Elaborat ausgerechnet das ungeliebte Thema der strukturräumlichen Entwicklung Bayerns aufgreift und der noch ungeliebteren planenden Steuerung das Wort redet. Sind wir aber doch froh, dass auf diese Weise eine zwischendurch bewusst vernachlässigte oder gar zurückgedrängte Staatsaufgabe wieder in Erinnerung gerufen wird. Insoweit also gilt dem Rat der Dank aller „Eingeweihten“. Das Manko des zukunftsrätlichen Votums aber ist ein zweifaches: Zum einen hält sich der Rat zu der Frage der möglichen Mittel und Methoden einer Steuerung sehr zurück. Dazu wären ja auch viele Fragen des Verwaltungsrechts und vor allem der Verwaltungskunst zu klären. Zum anderen verweigert der Rat voreilig peripheren Teilräumen eine adäquate Zukunft. Er hält sich auch nicht mit der Prüfung des Problems auf, ob es bei weiter positiver allgemeiner Wirtschaftsentwicklung nicht doch möglich wäre, dem Bedarfsdeckungsprinzip in den verdichteten Räumen das Vorhalteprinzip in den dünn besiedelten Räumen zur Seite zu stellen. Zu prüfen wäre also gewesen, ob wir es uns nicht schon wie in früheren Jahrzehnten auch jetzt wieder leisten könnten, räumlich das Kapital zu den Menschen zu bringen, statt die Menschen zum Kapital zu locken. Früher war dazu zu erwägen, ob nicht die Entwicklung von Metropolräumen oder anderen attraktiven Verdichtungsräumen sogar eingebremst werden müsste, um Handlungsspielraum für die Entwicklung des ländlichen Raums zu haben. Beispielhaft sei dazu auf das alte Mittel der Richtzahlen zur Siedlungsentwicklung verwiesen. Natürlich ist darüber die Zeit hinweggegangen; solche Bremsversuche sind in einer globalisierten Welt nicht mehr sinnvoll und wohl auch gar nicht mehr möglich. Aber mit finanzieller Steuerung dort zusätzlich stimulieren zu wollen, wo sich Wachstum bereits austobt, ist wohl auch nicht angebracht, jedenfalls insoweit nicht, als das über Gebühr auf Kosten des ländlichen Raums ginge. Die bayerische Verwaltung auf Ministerial- und Bezirksebene ist, was die Handhabung von Raumstrukturen anlangt, fachkundig sowie mit einem hohen Ansehen bundes- und europaweit gut vernetzt. Nehmen wir also die Ausarbeitung des Zukunftsrats zum Anlass, diesen Bereich der Staatsverwaltung wieder effektiv arbeiten zu lassen, um ein schlüssiges und von einer soliden behördlichen Grundlagenermittlung getragenes Bild von Bayern und seinen Regionen zu entwickeln, das für unsere Partner außerhalb Bayerns die Standortqualitäten unserer Teilräume aufzeigt.
Und merken wir uns auch: Mit der Globalisierung muss eine Regionalisierung einhergehen. Regionalisierung aber setzt ein Kommunalgrenzen überschreitendes Zusammenwirken in Teilräumen voraus, in denen sozio-ökonomische, sozio-ökologische und sozio-kulturelle Gemeinsamkeiten bestehen oder geschaffen werden können. Nur mit solchen Räumen können wir den Wettbewerb mit anderen Teilräumen der Welt gewinnen.
Und noch eins: Eine alte Erkenntnis lautet: „Besser man hat einen Plan, als nicht einmal das.“ Aber: Plan ist mehr als „gesellschaftswissenschaftliches Politgutachten“.
Ihr
Werner Buchner
Prof. Dr. Werner Buchner hat als seinerzeitiger Leiter des Büros von Ministerpräsident Dr. Alfons Goppel maßgeblich an der Konzeption des 1970 gegründeten Bayerischen Staatsministeriums für Landesentwicklung und Umweltfragen - damals der ersten Einrichtung dieser Art weltweit - mitgearbeitet. Er hatte wesentlichen Anteil am Aufbau und an der Ausgestaltung des gesamten Geschäftsbereichs und war fast zwei Jahrzehnte bis zu seiner Pensionierung Amtschef dieses Hauses. Seither berät er im Bereich Regulatory & Governmental Affairs die international agierende renommierte Kanzlei Noerr LLP, die ihren Hauptsitz in München hat. Mehr als zwei Jahrzehnte hielt er an der Ludwig-Maximilian-Universität zu München Vorlesungen zu Fach- und Rechtsfragen von Raumordnung und Umweltschutz. Er war lange Jahre Vizepräsident und Präsident der von Bund und Ländern getragenen Akademie für Raumforschung und Landesplanung in Hannover und Vorsitzender des Hauptausschusses der Ministerkonferenz für Raumordnung.
(GZ-05-2011)
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