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Gemeinde Breitbrunn: Praktizierte Familienfreundlichkeit Drucken E-Mail
Freitag, 10. September 2010
Mit der Einrichtung von Krippenplätzen im Kindergarten hat der Gemeinderat darauf reagiert, dass Eltern seit einigen Jahren vermehrt nach Betreuungsmöglichkeiten für die ganz Kleinen suchten. Es erfolgte eine Umwandlung von Regelplätzen in zwölf Krippenplätze für Kinder im Alter von Null bis zu drei Jahren. Somit können im unterfränkischen Breitbrunn Kinder vom Säugling bis zum Ende des Grundschulalters betreut werden.  
Zur Feier anlässlich der Fertigstellung fand eine Einweihung der neuen Räumlichkeiten statt, an der neben Vertreterinnen des Kreisjugendamtes, Gemeinderäten, Pfarrer und Kirchenvorstand zahlreiche Breitbrunner Bürger teil nahmen. Bürgermeisterin Gertrud Bühl dankte der Kindergartenleiterin Irmhilde Sauer mit ihrem Team sowie der ersten Vorsitzenden des Kindergartenvereins, dem Elternbeirat, dem Architekten, allen Handwerkern und ganz besonders herzlich den Kindern und ihren Eltern und für ein Jahr gemeinsamen Schaffens.

Die Gesamtkosten des Projektes belaufen sich auf rund 130.000 Euro. Vom Freistaat Bayern erhält die Gemeinde 94.700 Euro Zuschuss, die Restkosten teilt sie sich mit der Diözese Würzburg.

„Heute ist ein froher Tag für unsere ganze Gemeinde“, verkündete die Bürgermeisterin, „denn die Umbaumaßnahmen bei laufendem Kindergartenbetrieb sind erfolgreich beendet.“ Die seit 2008 als Gemeindeoberhaupt amtierende Unterfränkin betonte, dass es „nicht Krippe oder Familie“ heiße, sondern die Kinderkrippe ergänzend und unterstützend für die Familien da sei. „Eltern und Erzieherinnen arbeiten eng zusammen, damit eine vertrauensvolle Beziehung zu Gunsten unserer kleinsten Mitbürger geschaffen wird“, betonte Bühl. Auch der zweite Bürgermeister Thomas Schlee zeigte sich erfreut, dass Breitbrunn mit der Schaffung von zwölf Krippenplätzen quasi eine Vorreiterrolle in der Verwaltungsgemeinschaft Ebelsbach eingenommen habe. Er selbst hatte die Entwurfsplanung in Zusammenarbeit mit der Kindergartenleiterin erstellt, Abstimmungen mit den Behörden vorgenommen und Angebote als Kostengrundlage für den Förderantrag eingeholt.

Bei ihren Tanz- und Gesangs-darbietungen haben die Kinder musikalisch klar gestellt: „Wir sind hier wichtig und richtig!“ 

SME (GZ-17-10)
 
 

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