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Resolution des Deutschen Städte- und Gemeindebundes: Rettet die lokale Demokratie! Drucken E-Mail
Donnerstag, 22. Juli 2010
Städte und Gemeinden stärken, Reformen anpacken und den Schuldensumpf trockenlegen sind Forderungen des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, die sich in einer aktuellen Resolution manifestieren.

Die Reformen müssten dazu beitragen, dass der Sozialstaat finanzierbar bleibt und zukunftsfest wird. Gleichzeitig müsse dem demographischen Wandel Rechnung getragen und die Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands erhöht werden, heißt es in dem Papier.

Dies jedoch werde nur mit starken Städten und Gemeinden verwirklicht werden können. „Nur wer die Handlungsfähigkeit der Städte und Gemeinden sichert, ihre Gestaltungsmöglichkeiten erweitert und die kommunale Kompetenz sinnvoll nutzt, sichert auch die lokale Demokratie.“Im Einzelnen macht der DStGB folgende dezidierte Vorschläge:

1. Kommunale Einnahmesituation verbessern und Gewerbesteuer reformieren.

  • Bewährte Elemente bewahren und stärken.
  • Schwachstellen durch Verbreiterung der Bemessensgrundlage – insbesondere durch Einbeziehung der Selbständigen - kurzfristig und ohne bürokratischen Aufwand beseitigen.
  • Gemeindlichen Umsatzsteueranteil erhöhen.
  • uGrundsteuerreform vorantreiben, Aufkommen verbessern.

2. Ausgaben reduzieren.

Nicht hinnehmbar ist, dass die Kommunen mit den Sozialausgaben in großem Maße gesamtstaatliche und gesamtgesellschaftliche Aufgaben finanzieren und im Wesentlichen keinen Einfluss auf diese Ausgaben haben. Die Kommunen müssen insbesondere bei den Kosten der Unterkunft für Hartz IV-Empfänger, der Eingliederungshilfe für Behinderte und bei der Grundsicherung im Alter entlastet werden.

Kosten der Unterkunft: Faire Lastentragung zwischen Bund und Kommunen!

  • Keine Absenkung, sondern Erhöhung der Bundesbeteiligung.
  • Änderung der Anpassungsformel unter Zugrundelegung der tatsächlichen Kosten.
  • Zusammenlegung von Unterkunftskosten und Wohngeld.
  • Pauschalierung vorsehen, Büro-kratiekosten einsparen.
    Eingliederungshilfe für Behinderte: Versicherungslösung mit einem bundesfinanziertem Leistungsgesetz
  • Das Risiko einer Behinderung ist – ebenso wie die Pflegebedürftigkeit – ein allgemeines Lebensrisiko. Daher sollte zur teilweisen Abdeckung dieses Risikos ein Versicherungsschutz des Einzelnen eingeführt werden, der organisatorisch mit der Pflegeversicherung verbunden wird.
  • Als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wird ergänzend ein bundesfinanziertes Leistungsgesetz für behinderte Menschen benötigt.

Grundsicherung im Alter: Renten armutsfest machen!

  • Vorgelagerte Sicherungssysteme stärken.
  • Lebensarbeitszeit verlängern, Eigenvorsorge ausbauen.


3. Kinderbetreuung solide finanzieren

  • Betreuungsbedarf realistisch feststellen.
  • Bundes- und Länderbeteiligung an den tatsächlichen Bedarf anpassen.
  • Wirtschaft stärker einbinden.
  • Vorrang für Investitionen in die Infrastruktur statt Erhöhung von Transferleistungen.

4. Arbeitsmarktpolitik der Kommunen

  • Fördern und Fordern konsequent anwenden.
  • Kommunale Kompetenz in den neuen Jobcentern dauerhaft sichern.
  • Kreisangehörige Gemeinden in die Entscheidungsprozesse einbinden.
  • Bundesvorgaben reduzieren, Spielraum des Jobmanagers vor Ort erhöhen.
  • Bezahlte Bürgerarbeit ausbauen.


5. Mitwirkung und Gesetzesfolgenabschätzung

  • Beteiligung der kommunalen Spitzenverbände verfassungsrechtlich absichern.
  • Gesetzesfolgenabschätzung zwingend vorschreiben.
  • Planspiele für den Gesetzesvollzug ausbauen.
  • Bürokratiekosten solide feststellen und minimieren.  



DK (GZ-14-10)

 
 

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