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Verkaufsverbot von starkem Alkohol bei Nacht Drucken E-Mail
Donnerstag, 1. April 2010

gerhard_weber.jpgLiebe Leserinnen und Leser,


Während die Zahl der gemeldeten Straftaten in Bayern im Jahr 2009 um 2,5 Prozent gesunken ist, stieg die Zahl der Straftaten unter Alkoholeinfluss um 3,7 Prozent. Vor allem bei jugendlichen Straftätern spielt der Alkohol eine immer größere Rolle. Mehr als jeder sechste jugendliche Täter ist alkoholisiert gewesen, bei den heranwachsenden Tätern war es sogar etwa jeder dritte.


Alkohol spielt vor allem bei Gewaltdelikten eine große Rolle. Der Zusammenhang zwischen Gewaltdelikten und Alkohol ist klar erwiesen, denn knapp die Hälfte dieser Verbrechen wird unter Alkoholeinwirkung verübt. Koma-Saufen und Flatrate-Partys sind zwei Begriffe, die mittlerweile eine traurige Berühmtheit erlangt haben.

Besorgniserregend ist auch, dass im Jahr 2008 bundesweit 25.700 Kinder und Jugendliche wegen einer Alkoholvergiftung im Krankenhaus gelandet sind, darunter mehr als 5.000 in Bayern.

Landauf landab wird berichtet, dass die Zustände in Stadtvierteln mit hohem Gastronomiebesatz immer bedenklicher werden. Nächtliche Ruhestörungen, Urinieren in Hauseingänge und lautstarke Auseinandersetzungen machen den Bewohnern von Innenstadtbereichen das Leben oft zur Qual. Die Städte und Gemeinden können aber nicht hinnehmen, dass ihre zentralen Bereiche, die oft auch ihre Schmuckkästchen sind, in der Wohnqualität herabsinken. Aber auch die anständigen Restaurant-, Kino- und Theaterbesucher haben einen Anspruch darauf, vor Übergriffen und Aggressionen Betrunkener geschützt zu werden.

Die Ursachen für diese bedenklichen Tendenzen liegen in einer Reihe von schwerwiegenden Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft. Deshalb muss auch die Bekämpfung dieser Fehlentwicklung breit angelegt werden. Hier sind sowohl Polizei und Justiz, aber auch die Kommunen und die Zivilgesellschaft gefordert.

Einen sehr sinnvollen Vorschlag hat kürzlich der Bayerische Staatsminister des Innern, Joachim Herrmann, vorgelegt. Er schlug vor, hochprozentige Alkoholika nicht mehr rund um die Uhr über die Straße verkaufen zu lassen. Dabei geht es ihm nicht um ein Verkaufsverbot für eine Flasche Bier oder eine Flasche Wein, sondern um ein Verkaufsverbot von Schnaps und schnapshaltigen Getränken.

Die Möglichkeit, hochprozentige Alkoholika zu jeder Tages- und Nachtzeit zum Beispiel an Tankstellen oder an Kiosken kaufen zu können, ist unzweifelhaft mit eine Ursache für den zunehmenden Alkoholkonsum von Jugendlichen, aber auch von Erwachsenen. An vielen Tankstellen und Imbißbuden kann man zur nächtlichen Stunde beobachten, wie sich ältere und jüngere Leute ihren alkoholischen Nachschub besorgen.

Der Freistaat Bayern bereitet derzeit den Erlass eines Bayer. Gaststättengesetzes vor, zu dem er seit der Förderalismusreform I berechtigt ist. Im Rahmen der Regelungen zum Straßenverkauf muss deshalb meiner Meinung nach ein Verbot des Verkaufs von hochprozentigen Alkoholika ab 22 Uhr erlassen werden. An diesem Punkt wird es sich exemplarisch zeigen, ob unserem Staat und unserer Gesellschaft der Kampf gegen Alkoholmissbrauch, der Schutz unserer Jugend und die Bewohnbarkeit unserer Innenstädte wichtiger sind als geschäftliche Interessen von Tankstellenbesitzern und Imbißbudenbetreibern. Auch wenn eine solche Vorschrift sicherlich kein Allheilmittel darstellt, würde sie einen wichtigen ersten Schritt auf einem langen Weg darstellen.

Fangen wir endlich an, es gibt viel zu tun!

Ihr

Gerhard Weber

 (GZ-7-10)

 
 

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