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Die Bayerische Gemeindezeitung ist das Informationsmedium für die Entscheiderinnen und Entscheider in den bayerischen Kommunen. Mit einer Anzeige in der auflagenstärksten Fachzeitung für Kommunalpolitik, der Bayerischen Gemeindezeitung, erreichen Sie nahezu alle Bürgermeister, Stadt-, Bezirks-, Land-, Kreis- und Gemeinderäte sowie leitende Beamte und Angestellte in den kommunalen Verwaltungen.

Die redaktionelle Konzeption beinhaltet die ausführliche Darstellung von Fachthemen in jeder Ausgabe, aktuelle Reportagen aus den sieben bayerischen Regierungsbezirken, Beantwortung interessanter Rechtsfragen sowie aktuelle Informationen aus der Kommunalpolitik.

Die Anzeigenabteilung der Bayerischen Gemeindezeitung ist stets um eine optimale und fachbezogene Platzierung der Informationen der GZ-Werbepartner bemüht.

c-von-hasselAnzeigenleitung:
Constanze von Hassel

Telefon 08171/93 07-13
Fax: 08171/805 14

E-Mail: Diese E-Mail Adresse ist gegen Spam Bots geschützt, Sie müssen Javascript aktivieren, damit Sie es sehen können

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Bayerische Gemeindezeitung
Erscheinungsort: 82538 Geretsried

Tatsächliche vorbereitete Auflage:
9569 Exemplare

9025 Abonnierte Exemplare

9167 Verkaufte Auflage


Zeitschriftenformat:
315 mm breit, 465 mm hoch

Satzspiegel:
284 mm breit, 420 mm hoch
Spaltenzahl: 6 Spalten
Spaltenbreite: 45 mm
1/1 Seite = 2520 Millimeterzeilen

Druckverfahren, Druckdaten:
Zeitungs - Offsetdruck Cold - Set, 40er Zeitungsraster
Druckfertige Dateien benötigen wir elektronisch (per E-Mail oder per ISDN).
Technische Details bitte erfragen.

Termine:
Erscheinungsweise: 2x monatlich, laut Plan
Erscheinungstermin: siehe Erscheinungsplan
Anzeigenschluss: siehe Erscheinungsplan

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Verlag:
Verlag Bayerische Kommunalpresse GmbH

Postanschrift:
Breslauer Weg 44, 82538 Geretsried
Postfach 825, 82533 Geretsried

Anzeigenabteilung:
Telefon: 0 81 71 / 93 07 - 12
Telefax: 0 81 71 / 8 05 14

Internet:
http://www.gemeindezeitung.de



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Zahlungsbedingungen:
Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum netto.

Bankverbindung:
Bayerische Landesbank, Konto 1 159 164, BLZ 700 500 00

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Preisliste Nr. 44

Gültig ab 1. Januar 2010   

Preise / Zuschläge für Vorzugsplätze: Textteil: 20% Zuschlag
Sonstige bindende Platzvorschriften: 10% Zuschlag.
Die Platzfestlegung bedarf der Schriftform.

Rücktrittsrecht für Sonderplazierungen ausgeschlossen.

Farbzuschläge in Euro:

 

          1/1 Seite        

1/3 bzw. 1/2 Seite

1/4 bzw. 1/8 Seite

 2-farbig

    € 290,--

€ 180,--

€ 125,--

 3-farbig

    € 580,--

€ 360,--

€ 250,--

 4-farbig

    € 870,--

€ 540,--

€ 375,--





Zuschläge für Anzeigen im Sonderformat:

Anzeigen über Bund
mind. Format 2x 1/4 Seite, 10% Zuschlag

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Preise für Gelegenheits- / Stellenanzeigen:

 Stellenangebote
 pro mm (1spaltig = 45 mm breit)

€ 1,60

 Stellengesuche
 pro mm (1spaltig = 45 mm breit)

€ 1,20

 An- und Verkauf
 pro mm (1spaltig = 45 mm breit)

€ 1,60

 Immobilien
 pro mm (1spaltig = 45 mm breit)

€ 1,60

 Chiffregebühren einschliesslich Porto
 für Zustellung, Mindesthöhe: 20 mm

€ 20,--













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Anzeigenformate und Preise:
Allen Preisen ist der jeweils gültige Mehrwertsteuersatz hinzuzurechnen.

 Format

Spaltenzahl

 Anzeige mm

 Grundpreis s/w

2-farbig

 3-farbig

 4-farbig

 1/1 Seite

 6-spaltig

 284 x 420

 € 5.292,--

 € 5.582,--

 € 5.872,--

 € 6.162,--

 1/2 Seite

 3-spaltig

 140 x 420

 € 2.646,--

 € 2.826,--

 € 3.006,--

 € 3.186,--

 1/2 Seite

 6-spaltig

 284 x 210

 € 2.646,--

 € 2.826,--

 € 3.006,--

 € 3.186,--

 1/3 Seite

 6-spaltig

 284 x 140

 € 1.764,--

 € 1.944,--

 € 2.124,--

 € 2.304,--

 1/3 Seite

 2-spaltig

 95 x 420

 € 1.764,--

 € 1.944,--

 € 2.124,--

 € 2.304,--

 1/4 Seite

 3-spaltig

 140 x 210

 € 1.323,--

 € 1.448,--

 € 1.573,--

 € 1.698,--

 1/4 Seite

 6-spaltig

 284 x 105

 € 1.323,--

 € 1.448,--

 € 1.573,--

 € 1.698,--

 1/8 Seite

 3-spaltig

 140 x 105

 €   661,50

 €    786,50

 €    911,50

 € 1.036,50

 1/16 Seite

 3-spaltig

 140 x 52

 €   327,60

 -

 -

 -















Millimeter-Preis 1-spaltig: Euro 2,10; Mindestformat 1-spaltig, 30 mm hoch Satzkosten pro Anzeige: Euro 65,–
(Format bis 1/8 Seite, größere Anzeigen auf Anfrage) separator.jpg

Online-Preisliste für Bannerwerbung in der Bayerischen Gemeindezeitung:


 Standort

 groß

 mittel

 klein

 Alle Seiten (ständige Präsenz)

 € 540,--

 € 330,--

 € 180,--

 Startseite (Home)

 € 360,--

 € 220,--

 € 120,--

 Rubrikenseiten

 € 180,--

 € 110,--

 € 60,--






Die Preise verstehen sich pro Monat zuzüglich MwSt.
Bei Platzierungen werden Kundenwünsche selbstverständlich berücksichtigt solange die Platzierung frei ist.
Bei Bedarf rotiert der Banner und wechselt auf andere Motive.

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Rabatte:
Bei Abnahme innerhalb von 12 Monaten (Insertionsjahr).

Malstaffel:

 Erscheinen

 Rabatt

   3 x

   5 %

   6 x

 10 %

 11 x

 15 %

 22 x

 20 %










Megenstaffel:

 Zeilen

 Rabatt

 500 mm

 3 %

 1000 mm

 5 %

 2000 mm

 10 %

 5000 mm

 15 %

 8000 mm

 20 %











Gelegenheits - und Stellenanzeigen:

2maliges Erscheinen 10%
3maliges Erscheinen 15%

Nur gültig bei unveränderten Wiederholungen.
Zuschläge, Beilagen und technische Zusatzkosten werden nicht rabattiert.

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Einhefter:
nicht möglich

Beilagen:
Lose eingelegt, Höchstformat: DIN- A- 4 (210 x 290 mm)
Bis 25 g pro Tsd. € 195.-- , ab 26 g auf Anfrage.
Zahl der Beilagen: 10.000 Stück
Nicht rabattfähig!

Aufgeklebte Postkarten:
Pro Tsd. bei maschineller Verarbeitung € 220.--
Bei aufgeklebten Postkarten oder Warenproben auf Anzeigen erhebt die Bundespost Postgebühren -
bitte im Verlag anfragen.
Zahl der Postkarten / Warenproben: 10.000 Stück
Nur möglich in Verbindung mit mind. 1/2 Seite Anzeige.

Versandanschrift für Beilagen mit Postkarten:
Wird bei Auftragsbestätigung mitgeteilt.
Unbedingt vermerken:
Für die Bayerische Gemeindezeitung, Ausgabe.../ 2010

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Sonstige Werbeformen:
Lieferantennachweis
Schrift, Schriftzüge und Firmenzeichen pro mm (1 - spaltig = 67 mm)  € 1,60
Buchungen und Verrechnungen jeweils 1/2- jährlich -
zu Nr. 1/2 bzw. zu Nr. 13 - siehe Erscheinungsplan (Detailänderungen sind möglich).

Rabatte gelten nicht für Anzeigen im Lieferantennachweis,
Gelegenheitsanzeigen und Beilagen.

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Ziffer 1

 

„Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.

Ziffer 2

Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluß abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

Ziffer 3

Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

Ziffer 4

Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlaß dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

Ziffer 5

Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.

Ziffer 6

Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, daß dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluß mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne daß dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

Ziffer 7

Texteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort »Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

Ziffer 8

Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge - auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses - und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

Ziffer 9

Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

Ziffer 10

Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Läßt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluß und unerlaubter Handlung sind - auch bei telefonischer Auftragserteilung - ausgeschlossen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen, die nicht leitende Angestellte sind; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen - außer bei nicht offensichtlichen Mängeln innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

Ziffer 11

Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

Ziffer 12

Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsachliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

Ziffer 13

Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung spätestens sofort nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.

Ziffer 14

Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

Ziffer 15

Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

Ziffer 16

Kosten für die Anfertigung bestellter Druckunterlagen und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

Ziffer 17

Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluß über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder - wenn eine Auflage nicht genannt ist - die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berechtigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H., beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auftraggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, daß dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.

Ziffer 18

Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, daß der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

Ziffer 19

Matern werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

Ziffer 20

Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nichtkaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart. Zusätzliche Geschäftsbedingungen des Verlages:

a) Die Werbungsmittler und Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen mit den Werbungtreibenden an die Preisliste des Verlages zu halten. Die vom Verlag gewährte Mittlungsvergütung darf an die Auftraggeber weder ganz noch teilweise weitergegeben werden.

b) In Ergänzung zu Ziffer 8 der allgemeinen,Geschäftsbedingungen sind auch bestätigte Anzeigenaufträge für den Verlag erst nach Vorlage des Anzeigenmotives und dessen Billigung rechtsverbindlich.

c) Eine Änderung der Anzeigenpreisliste gilt ab Inkrafttreten auch für laufende Aufträge, nicht jedoch vor Ablauf von vier Monaten nach Bekanntgabe.

d) Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Textund Bildunterlagen.Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrages, auch wenn er storniert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Der Verlag ist nicht verpflichtet, Aufträge und Anzeigen daraufhin zu prüfen, ob durch sie Rechte Dritter beeinträchtigt werden. Erscheinen stornierte Anzeigen, so stehen dem Auftraggeber etwaige Ansprüche daraus nur im Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu.

e) Bei Betriebsstörungen oder Eingriffen durch höhere Gewalt (z. B. Arbeitskämpfe, Beschlagnahme u. dgl.) hat der Verlag Anspruch auf volle Bezahlung der veröffentlichten Anzeigen, wenn die Aufträge mit 80 % der garantierten verkauften Auflage erfüllt sind. Geringere Leistungen sind nach dem Tausender-Seitenpreis gemäß der im Tarif genannten garantierten verkauften Auflage zu bezahlen.

f) Die Pflicht zur Aufbewahrung von Druckunterlagen endet drei Monate nach Erscheinen der jeweiligen Anzeige, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen worden ist.

g) Die Übersendung von mehr als zwei Farbvorlagen, die nicht termingerechte Lieferung der Druckunterlagen und der Wunsch nach einer von der Vorlage abweichenden Druckwiedergabe können Auswirkungen auf Platzierung und Druckqualität verursachen. Etwaige Ansprüche hieraus können lediglich im Rahmen der vorstehend abgedruckten Ziffer 10 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen geltend gemacht werden. Der Verlag muß sich die Berechnung entstehender Mehrkosten vorbehalten.

h) Aufträge über Beilagen unterliegen den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für den Postzeitungsdienst (AGB PZD). Dem Auftraggeber obliegt es, die einschlägigen AGB PZD in allen Punkten einzuhalten. Zusätzliche Entgelte im Postzeitungsdienst, die auf eine Nichtbeachtung der AGB PZD zurückzuführen sind, gehen voll zu Lasten des Auftraggebers.



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