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Der Deutsche Städtetag hat Bund und Länder aufgefordert, geeignete Rahmenbedingungen zu schaffen, um die Zukunftsfähigkeit der Stadtwerke zu sichern. Gleichzeitig müssten sich die Städte und ihre Unternehmen auf bereits veränderte rechtliche Rahmenbedingungen einstellen und ihre Wettbewerbsfähigkeit etwa durch Kooperationen untereinander oder durch die Schaffung strategischerAllianzen steigern, betonte der Präsident des kommunalen Spitzenverbandes, Münchens Oberbürgermeister Christian Ude, beim Kongress „Stadtwerk der Zukunft“ des Verbandes kommunalerUnternehmen (VKU) in Berlin.
„Die Stadtwerke stellen den Kernbereich der städtischen Wirtschaft dar und sind ein wesentlicher Bestandteil der kommunalen Selbstverwaltung“, erklärte Ude. Es liege deshalb im originären Interesse der Städte, dass die Stadtwerke auch im Wettbewerb eine Zukunft haben.
Querverbund
Der Städtetagspräsident forderte Bund und Länder auf, die bisherigen Möglichkeiten der Finanzierung öffentlicher Unternehmen nicht weiter zu beschneiden. Vor allem forderte Ude den Erhalt des steuerlichen Querverbundes: „Eine Abschaffung des steuerlichen Querverbundes würde bei den Städten Verluste in Höhe von rund 1 Milliarde Euro verursachen. Das wäre das Aus für zahlreiche, nicht marktgängige Leis-tungen der Daseinsvorsorge, die die städtischen Unternehmen für die Bürgerinnen und Bürger in den Städten erbringen.“ Nicht jede kommunale Aufgabe sei für den Wettbewerb geeignet, fuhr der Präsident fort. Vor allem Wasserversorgung und Abwasserentsorgung sollten in der Hand der Kommunen bleiben. Wasser sei ein zu kostbares Gut, um es dem freien Spiel der Marktkräfte zu überlassen. Umweltrisiken und Fragen des Hochwasserschutzes sprächen aus seiner Sicht dafür, diese Aufgabe weiterhin in hoheitlicher Ausgestaltung zu belassen. Ude: „Ich halte deswegen alle Bestrebungen, die letztlich zu einer Aufweichung dieser Hoheitlichkeit führen, für schädlich.
Örtliche Gegebenheiten
Generell sollte es der Kommune überlassen bleiben, wie sie die Aufgaben der Daseinsvorsorge organisiert, ob sie sich für einen privaten Auftragnehmer oder eine privatrechtliche Organisationsform entscheidet, einen privaten Partner ins Boot holt oder die Aufgabe selbst erledigt. Entscheidungen über die Zukunftsfähigkeit der Stadtwerke sind Ude zufolge in vertrauensvoller Zusammenarbeit zwischen den städtischen Gremien und den Gremien der Stadtwerke zu treffen. Modernisierung des Kerngeschäfts, Ausweitung der Betätigungsfelder, regionale Kooperationen oder Fusionen mit benachbarten Stadtwerken seien Beispiele für solche Entscheidungsmöglichkeiten. Diese Optionen dürften aber nicht durch europäisches oder deutsches Recht beseitigt werden. „Es wäre ein Anschlag auf das verfassungsrechtlich geschützte Selbstverwaltungsrecht der Gemeinden, wenn selbst die Gründung eines Zweckverbands von Nachbarkommunen ausschreibungspflichtig würde“, so der Präsident. Darüber hinaus erwarteten die Städte von Bund und Ländern, möglichen Einbußen beim Aufkommen der Konzessionsabgabe im Gasbereich durch eine Änderung des Energiewirtschaftsrechtes vorzubeugen. An die Länder appellierte Ude, das Gemeindewirtschaftsrecht zu harmonisieren, um gleiche Wettbewerbsbedingungen für die kommunalen Unternehmen zu schaffen. Zur Sicherung der kommunalen Teilnahme am Wettbewerb in deregulierten Märkten müssten Ausnahmen vom „Örtlichkeitsprinzip“ geschaffen werden. Nur so hätten die städtischen Unternehmen die Möglichkeit, mit gleichen Marktchancen wie die privaten Unternehmen am Produktions- und Preiswettbewerb teilzunehmen. Was die Zukunft der Energieversorgung in Deutschland anbelangt, betonte Ude die wichtige Rolle der Stadtwerke. Für die Städte stünden Versorgungssicherheit sowie eine preisgünstige und umweltfreundliche Energieversorgung im Vordergrund. Dezentral in den Städten erzeugte Energie sei nicht nur preisgünstig, sondern auch besonders umweltverträglich, sagte Ude. „Deshalb halten es die Städte und ihre Unternehmen für dringend erforderlich, noch stärker als bisher auf eine dezentrale Energieversorgung zu setzen.“ DK (GZ-11-06)
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