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Mit über 600 Teilnehmern und 57 Ausstellern stellte das 24. Lindauer Seminar Kanalisationstechnik „Aus der Praxis, für die Praxis“ erneut einen Höhepunkt unter den jährlichen Branchenveranstaltungen dar. Hochkarätige Referenten informierten über die praxisgerechte Instandhaltung von Kanalisationen. Getroffen wurden zukunftsorientierte Aussagen zu Klimawandel, Starkregenereignissen und Sturzfluten und die Diskussion zur Zustands- und Lageerfassung von Anschlusskanälen mit deren kritikbewussten, bürgernahen und nachvollziehbaren Umsetzung war wiederum wichtiges Leitthema der Veranstaltung.
Im Zentrum der Diskussion stand auch die Frage der Qualitätssicherung rund um Planung, Wartung und Sanierung von Kanalisationssystemen. Hierzu wurden Konzepte und deren praktische Umsetzung vorgestellt. Wie eine vernünftige Vorgehensweise bei einem nichtvorhandenen bzw. verloren gegangenen Entwässerungsplan aussieht, zeigte Veranstalter Dipl.-Ing. (FH) Ulrich Jöckel (JT-elektronik GmbH, Lindau) in seinem Vortrag auf.
Zuvor hatte Prof. Dr.-Ing. Albert Göttle, Präsident des Bayerischen Landesamtes für Umwelt, die Herausforderungen, die der Klimawandel aller Voraussicht nach an die Wasserwirtschaft stellt, erläutert. Das absehbare Grundmuster aller Prognosen - trockenere Sommer, nassere Winter, extremere Niederschlags-Einzelereignisse - stellt die Wasserwirtschaft nicht nur in punkto Hochwasservorsorge vor Probleme. Man könne, so Göttle, den Hochwasserschutz nicht in Dimensionen treiben, die jenseits aller volkswirtschaftlichen Machbarkeit lägen.
Niedrigwasser
Dem gegenüber oft unterschätzt wird zugleich das Problem Niedrigwasser. Ausgedehnte Dürreperioden werden künftig ein ebenso unangenehmes Pendant zu fatalen Hochwassern sein. Nicht ohne Sorge sieht Göttle die Ausbreitung der Geothermie als regenerative Energiequelle. Durch tief greifende geothermische Bohrungen würden allerorten Grundwasserleiter und die zwischen ihnen liegenden Trennschichten durchstoßen. Folge davon könnte die Ausbreitung von Verunreinigungen auch in tiefe, vermeintlich sichere Grundwasservorkommen sein. Auch die zunehmende Energielandwirtschaft wird von Wasserwirtschaftlern mit Skepsis betrachtet, da intensivierter Landbau und die Nutzung weiterer Flächen nicht ohne Rückwirkung auf Grund- und Oberflächengewässer bleiben kann.
Energie war auch der Aspekt, der im Fokus der Betrachtungen von Gunda Röstel, Geschäftsführerin der Stadtentwässerung Dresden, stand. Sie erläuterte, warum Energiekosten künftig immer wichtiger für die Ökonomie der Stadtentwässerung werden und zeigte am Beispiel Dresden Lösungsansätze auf.
Finanzielle Belastung durch Fremdwasser
Mit interessanten Zahlen wartete Hans Buchmeier von der Stadtentwässerung Straubing auf. In der niederbayerischen Stadt mit ihren 56.000 Einwohnern, 260 Kilometer Kanalsystem und 11.000 Grundstücken hat man nachgerechnet, welche Kosten durch Fremdwasser erzeugt werden. Von den 7,5 Millionen m3 Abwasser, die jährlich die Straubinger Kläranlage passieren, sind 3 Millionen m3 (42 %) Fremdwasser. Damit werden pro Jahr Betriebskosten in Höhe von 200.000 Euro fällig, hinzu kommen 100.000 Euro Abwasserabgaben, die für das Fremdwasser zu zahlen sind. Fest steht, da das öffentliche Kanalnetz nach diversen Sanierungen inzwischen in ordnungsgemäßem Zustand ist, dass das aktuelle Fremdwasser inzwischen fast ausschließlich aus privaten Grundstücksentwässerungen stammt, erklärte Buchmeier.
Sanierungskosten
Die auf den Bürger zukommenden Inspektions- und Sanierungskosten nehmen aus der Perspektive eines kommerziellen Wohnimmobilienunternehmens natürlich ganz andere Dimensionen an. Darauf verwies Andreas Voß, der bei der Deutschen Annington Immobilien GmbH, Bochum, für das Instandhaltungsmanagement zuständig ist. Er beklagte nicht zuletzt den Umstand, dass bundesweit aufgestellte Immobilienunternehmen nicht nur diversen unterschiedlichen Landesrechtslagen ausgesetzt seien, sondern potentiell in jeder Kommune einer anderen Satzung.
Rechtsanwalt Sebastian Jungnickel (FPS Rechtsanwälte, Berlin), setzte sich seinerseits mit der Frage auseinander, inwieweit die Stabilität und letztlich die Rechtmäßigkeit von Abwassergebühren von Instandhaltungsmaßnahmen im Kanalnetz abhängen. Grundsätzlich hindern Kommunalabgabengesetze und Gemeindeordnungen nämlich die Kommune daran, übermäßige Kosten in die Gebühren einzustellen. Dieser Fall sei potentiell gegeben, wenn Anlagen und Netze nicht bedarfsgerecht gebaut werden, d. h. überdimensioniert sind, oder wenn offensichtliche Effizienzpotentiale im Abwasserbetrieb nicht genutzt werden. Folge solcher Mängel könne die Rechtsunwirksamkeit der Gebührensatzung sein.
Auslastungsgrad
Ein anderes, weit schwieriger zu lösendes Problem ist Jungnickel zufolge die Tatsache, dass viele Anlagen durch die demografische Entwicklung aus dem optimalen Auslastungsgrad heraus rutschen und das Merkmal der Überdimensionierung erfüllen. Wer jedenfalls Abwasseranlagen plane, ohne demografisch absehbare Entwicklungen hinreichend zu berücksichtigen, laufe ebenfalls Gefahr, dass seine Gebührensatzung rechtlich anfechtbar ist. Demografie ist also ein Thema, das (objektiv nachweisbar) ernst genommen werden müsse, will man keine Rechtsrisiken eingehen. DK
GZ-15-2011
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