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GZ-04-2013
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Donnerstag, 21. Februar 2013 |
Anforderungen und Auswirkungen am Beispiel von Kompostierungsanlagen
Seit 1. Mai 2012 ist die neue Bioabfallverordnung (BioAbN) in Kraft. Wesentliche Änderungen beziehen sich insbesondere auf die Seuchen- und Phytohygiene, Höchstmengen der Aufbringung, die Dokumentations- und Nachweispflichten sowie die in § 10 BioAbN definierten Einschränkungen der Befreiung von Behandlungs- und Untersuchungspflichten bestimmter Bioabfallkategorien. Wesentliche Teile dieser Änderungen wurden von Verbänden der Abfallwirtschaft heftig kritisiert, da diese die Vermarktung von Kompost erschweren, die Verwertung der Bioabfälle verteuern und somit auch Gebührenerhöhungen nicht auszuschließen sind.
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